Brandschutzschalter!!!!!

Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon Eichberg » Mi 31. Jan 2018, 20:06

grini hat geschrieben:Hallo,

Sammelklagen gibt es nicht in Deutschland.

Ich gehe davon aus das deine Leistungsbeschreibung die gleiche wie unsere ist. In unserer steht "Zuleitung inkl. Aller Sicherungsorgane", von daher ist der Fall für mich klar: Der Brandschutzschalter ist Teil der Sicherungsorgane und muss inklusive sein. Ansonsten könnte auch Argumentiert werden, dass der RCD extra berechnet wird.
Wir haben den Vertrag im März Unterschrieben, das war mitten in der Übergangsfrist und eine Fachfirma hätte da bereits wissen müssen, dass die Norm verpflichtend wird. Wenn die das vergessen haben, nicht mein Problem. Da es ja auch kein vernünftiges Leistungsverzeichnis gibt, hätte es auch garnicht vorab überprüft werden können. Von Laien schon gar nicht.

Ich bin selbst Elektromeister und verbaue die Dinger schon relativ lange. Ich habe mich auch noch mal bei Kollegen, Fachplanern und Sachverständigen kundig gemacht. Alle sind meiner Meinung: Übergangsfristen sind für Projekte die schon geplant oder in der Bauphase sind. Bei neuen Projekten innerhalb der Frist sollen die Normen bereits angewandt werden. Daher mein Fazit: Massa muss die Brandschutzschalter ohne Aufpreis verbauen.

Gruß


Hallo,

das hört sich für mich schlüssig an. Wir haben unseren Hausvertrag am 31.01.2017 unterschrieben und stehen jetzt vor dem Punkt dass die von Massa beauftragte Elektrofirma wissen will ob AFDD ja oder nein wegen größerem Zählerkasten usw..
Aber soll man jetzt vorgehen, die erzählen einem einen vom Pferd und dann friss oder stirb.

Kann mir nicht vorstellen das die Elektrofirma das Haus ans Stromnetz anschließt ohne AFDD.

Obwohl wir einen Vertrag haben und Massa gepennt hat....
Eichberg
 
Beiträge: 5
Registriert: Sa 17. Jun 2017, 20:16

Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon Eichberg » Mi 31. Jan 2018, 20:14

In der BLB steht zudem "Technikpaket incl. 7 Stromkreiszuleitungen , den nötigen Sicherungsorganen der Potenzialausgleichsanlage........

Potenzialausgleichsanlage ? Ist was genau ?

Gruß Alex
Eichberg
 
Beiträge: 5
Registriert: Sa 17. Jun 2017, 20:16

Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon grini » Mi 31. Jan 2018, 20:17

Da wäre ich nun Vorsichtig.

Wenn ihr jetzt dem Elektrounternehmen sagt, dass ihr die AFDDs haben wollt, dann könnte es später heißen das ihr die ja damit beauftragt habt, und daher auch die Kosten tragen müsst.

Ich würde an Massa verweisen glaube ich. Immerhin sind die ja auch eure Vertragspartner, und damit auch für die Koordinierung ihrer Subunternehmer zuständig. Soll Massa denen doch sagen was die verbauen sollen.

Wenn Massa garnicht einlenkt würde ich mit nicht Erfüllung des Werkvertrages argumentieren, und ggf. Angebote einholen und die Summe für die Brandschutzschalter (und alles was da dran hängt) vom Kaufpreis abziehen. Ob das so in Ordnung geht weiß ich nicht, lese mich gerade in das Werkvertragsrecht ein. Wir sind auch noch nicht so weit, haben gerade mal ein Stelltermin erhalten.

Edit: Da fehlt ein Komma, die Potentialausgleichsanlage bekommt keine Sicherungen. Damit ist die Erdung der Heizung usw gemeint

Edit2: Da sieht man mal wie schlecht die BLB ist. Würde ich so Angebote schreiben, ich wäre wohl Arbeitslos
grini
 
Beiträge: 5
Registriert: Mi 6. Dez 2017, 23:14

Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon DougHeffernan » Mi 31. Jan 2018, 20:39

Eichberg hat geschrieben:
DougHeffernan hat geschrieben:Also bei mir haben Sie sich auch noch nicht gemeldet. Werder per Mail, noch per versprochenen Rückruf.
Meine Frist ist nun auch seit 23.1. abgelaufen.
Wie sind nun die Konsequenzen, wenn man die Brandschutzschalter nicht einbauen lässt?
Auf jeden Fall ganz schwacher Support von Massa



Ist denn bei dir schon was herum gekommen?

Mir wurde geraten beim eigenst dafür eingerichteten Suport nachzufragen bzw dort mein Anliegen kund zu tun. Dieser würde dann meinen Fall neu berechnen und es könnte sein dass man besser weg kommt. Allerdings solle man sich nicht allzu viel davon versprechen da Massa halt ein Wirtschaftsunternehmen sei und nur ungern miese macht (genauer Wortlaut).


Nein, immer noch keine Rückmeldung. Einfach nur traurig. Steht man da wie Depp und weiß nicht was man machen soll
DougHeffernan
 
Beiträge: 22
Registriert: Di 9. Jan 2018, 15:02

Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon Eichberg » Mi 31. Jan 2018, 20:50

Nur wenn wir gemeinsam Druck machen wird das was. Sonst sitzen die die Sache einfach aus. Massa weis schon das die Familien in der Regel sonst in die Doppelbelastung in der Ratenzahlung (Mietwohnung etc.) kommen. Von daher für die ne sichere Basis einfach abzuwarten.
:(
Eichberg
 
Beiträge: 5
Registriert: Sa 17. Jun 2017, 20:16

Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon Brumm » Do 1. Feb 2018, 13:08

Eichberg hat geschrieben:Nur wenn wir gemeinsam Druck machen wird das was. Sonst sitzen die die Sache einfach aus. Massa weis schon das die Familien in der Regel sonst in die Doppelbelastung in der Ratenzahlung (Mietwohnung etc.) kommen. Von daher für die ne sichere Basis einfach abzuwarten.
:(

Auch dies wäre dann als Schaden geltend zu machen, den Massa dann übernehmen müsste.
Brumm
 
Beiträge: 1120
Registriert: Fr 27. Mär 2015, 19:08

Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon netbuild » Do 1. Feb 2018, 15:29

Brumm hat geschrieben:
Eichberg hat geschrieben:Nur wenn wir gemeinsam Druck machen wird das was. Sonst sitzen die die Sache einfach aus. Massa weis schon das die Familien in der Regel sonst in die Doppelbelastung in der Ratenzahlung (Mietwohnung etc.) kommen. Von daher für die ne sichere Basis einfach abzuwarten.
:(

Auch dies wäre dann als Schaden geltend zu machen, den Massa dann übernehmen müsste.


Nein, nur wenn du einen vertraglichen Fertigstellungstermin hast festlegen lassen und selbst dann sind solche Forderungen schon schwer durchzubringen. Aber grundsätzlich schon gar nicht dann, wenn man selbst noch im Haus tätig gewesen ist.

Für einen Verzugsschaden muss ein verbindlicher Fertigstellungstermin festgehalten werden. Wurde solch ein Termin nicht mit in die Verträge aufgenommen, entsteht folgerichtig auch kein Verzug.
netbuild
 
Beiträge: 103
Registriert: Mo 6. Mär 2017, 16:30

Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon DougHeffernan » Mo 5. Feb 2018, 12:47

Hallo,

nach ca 4 Wochen habe ich nun folgende Antwort erhalten. D.h. wohl ich muss es einbauen lassen.
Jedoch ist nun die Frist abgelaufen.

im Folgenden erhalten Sie Informationen bezüglich des Brandschutzschalters.

Konkret geht es dabei um die so genannte „Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDDs)“ oder umgangssprachlich auch „Brandschutzschalter“ genannt: Diese Brandschutzschalter, deren Anzahl sich an der Menge separater Stromkreiszuleitungen orientiert, finden im Elektrozählerschrank Platz und waren zum Zeitpunkt unseres gemeinsamen Vertragsabschlusses keine konkrete Anforderung im Rahmen der DIN VDE.

Eine dahingehende Neuerung erfordert es nun, Brandschutzschalter in Fertighäuser einzubauen. Registriert ein solcher Brandschutzschalter einen Fehlerlichtbogen, der etwa durch beschädigte Kabelisolierungen entstehen kann, schaltet er den angeschlossenen Stromkreis sofort ab und unterbindet das weitere Brandrisiko. Sie sind im Leistungsumfang der bereits erworbenen Elektro-Dienstleistung nicht enthalten und müssen aufgrund der Neuerung nachträglich erworben werden. Informationen bezüglich des Herstellers oder weiteren Fragen zum Einbau der Brandschutzschalter erhalten Sie von Ihrem zuständigen Elektriker.

Dass es sich nicht um eine gesetzliche Vorgabe handelt, ist uns vollkommen bewusst, leider unterliegen die Elektrofachunternehmen jedoch nicht nur der Vorschrift, sich an Gesetze zu halten, sondern auch an die DIN VDE.
Das läuft dann unter dem Terminus „Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik“.
Hält sich der Elektriker nicht daran, ist er im Schadenfall voll haftbar, unabhängig von der Gesetzeslage.

Hinzu kommt, dass auch die lokalen Versorger (EVU’s) hier eingeschaltet sind.

Zu einer zeitlichen Verzögerung Ihres Bauvorhabens kann es kommen, wenn wir von Ihnen keine Rückmeldung erhalten, da die Elektroanlage nicht ohne die Brandschutzschalter in Betrieb genommen werden kann. Daher bitten wir Sie uns zu informieren, wie wir weiter verfahren sollen.

Auszug aus der Information an unsere Verkäufer:
„In den vergangenen Tagen haben sich immer wieder Bauherren bei den Verkaufsberatern gemeldet und diverse Artikel vorgelegt, dass der Brandschutzschalter eine rein freiwillige Installation sei.
Als Begründung wird angeführt, dass die VDE-Richtlinie, die den Einbau vorschreibt, keine gesetzliche Vorgabe sei, sondern eben nur eine Richtlinie.

Grundsätzlich haben diese Bauherren Recht. Das gleiche gilt nämlich auch für DIN-Vorschriften.

Solange alles gut ist, interessiert es auch niemanden, ob man die DIN oder die VDE beim Bau eines Hauses berücksichtigt. Tritt allerdings ein Mangel oder ein Schaden auf, egal in welcher Ausprägung, dann wird jeder Gutachter und jedes Gericht genau diese Vorschriften heranziehen, um festzustellen, ob nach dem Stand der Technik gebaut wurde.

Da die "Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung" einen Brand verhindern soll, kann man sich vorstellen. Was passiert, sollte es wirklich einmal brennen? In diesem Fall würde der Elektriker in Haftung genommen, der sich gegen grobe Fahrlässigkeit aber nicht versichern kann.
Aus diesem Grund verbaut kein Elektriker der DFH eine Elektroanlage ohne Brandschutzschalter.
Ein Haftungsausschluss durch den Kunden, der Laie ist, wird vor Gericht nicht anerkannt
Wir haben dieses Thema lange mit verschiedenen Stellen, auch mit dem BDF diskutiert. Im Moment aber, müssen die Brandschutzschalter ab Installation 18.12.2017 installiert werden.“
DougHeffernan
 
Beiträge: 22
Registriert: Di 9. Jan 2018, 15:02

Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon netbuild » Mo 5. Feb 2018, 13:00

DougHeffernan hat geschrieben:Dass es sich nicht um eine gesetzliche Vorgabe handelt, ist uns vollkommen bewusst, leider unterliegen die Elektrofachunternehmen jedoch nicht nur der Vorschrift, sich an Gesetze zu halten, sondern auch an die DIN VDE.
Das läuft dann unter dem Terminus „Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik“.
Hält sich der Elektriker nicht daran, ist er im Schadenfall voll haftbar, unabhängig von der Gesetzeslage.


Halte ich für ein Gerücht, da ich als Gutachter unterwegs bin. Damit eine Regel anerkannt wird, muss Sie erstmal Einsatz finden. Aber sei's so...

Dann kommt aber das Aber.... wie kommt man zu einem Aufpreis von 3000 Euro? Der ZB34NW kostet gerade mal 700 Euro, der einzelne AFDD kostet um die 100,- Euro und dies macht bei 7 Kreisen zusammen 1400,- Euro + Montage. Die Montage rechne ich mit 500 Euro ein. Da kommt eine Summe von 1900,- Euro zusammen, abzgl. der Kosten des vorherigen Schrankes...
netbuild
 
Beiträge: 103
Registriert: Mo 6. Mär 2017, 16:30

Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon grini » Mo 5. Feb 2018, 18:50

DougHeffernan hat geschrieben:Hallo,

nach ca 4 Wochen habe ich nun folgende Antwort erhalten. D.h. wohl ich muss es einbauen lassen.
Jedoch ist nun die Frist abgelaufen.

im Folgenden erhalten Sie Informationen bezüglich des Brandschutzschalters.

Konkret geht es dabei um die so genannte „Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDDs)“ oder umgangssprachlich auch „Brandschutzschalter“ genannt: Diese Brandschutzschalter, deren Anzahl sich an der Menge separater Stromkreiszuleitungen orientiert, finden im Elektrozählerschrank Platz und waren zum Zeitpunkt unseres gemeinsamen Vertragsabschlusses keine konkrete Anforderung im Rahmen der DIN VDE.

Eine dahingehende Neuerung erfordert es nun, Brandschutzschalter in Fertighäuser einzubauen. Registriert ein solcher Brandschutzschalter einen Fehlerlichtbogen, der etwa durch beschädigte Kabelisolierungen entstehen kann, schaltet er den angeschlossenen Stromkreis sofort ab und unterbindet das weitere Brandrisiko. Sie sind im Leistungsumfang der bereits erworbenen Elektro-Dienstleistung nicht enthalten und müssen aufgrund der Neuerung nachträglich erworben werden. Informationen bezüglich des Herstellers oder weiteren Fragen zum Einbau der Brandschutzschalter erhalten Sie von Ihrem zuständigen Elektriker.

Dass es sich nicht um eine gesetzliche Vorgabe handelt, ist uns vollkommen bewusst, leider unterliegen die Elektrofachunternehmen jedoch nicht nur der Vorschrift, sich an Gesetze zu halten, sondern auch an die DIN VDE.
Das läuft dann unter dem Terminus „Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik“.
Hält sich der Elektriker nicht daran, ist er im Schadenfall voll haftbar, unabhängig von der Gesetzeslage.

Hinzu kommt, dass auch die lokalen Versorger (EVU’s) hier eingeschaltet sind.

Zu einer zeitlichen Verzögerung Ihres Bauvorhabens kann es kommen, wenn wir von Ihnen keine Rückmeldung erhalten, da die Elektroanlage nicht ohne die Brandschutzschalter in Betrieb genommen werden kann. Daher bitten wir Sie uns zu informieren, wie wir weiter verfahren sollen.

Auszug aus der Information an unsere Verkäufer:
„In den vergangenen Tagen haben sich immer wieder Bauherren bei den Verkaufsberatern gemeldet und diverse Artikel vorgelegt, dass der Brandschutzschalter eine rein freiwillige Installation sei.
Als Begründung wird angeführt, dass die VDE-Richtlinie, die den Einbau vorschreibt, keine gesetzliche Vorgabe sei, sondern eben nur eine Richtlinie.

Grundsätzlich haben diese Bauherren Recht. Das gleiche gilt nämlich auch für DIN-Vorschriften.

Solange alles gut ist, interessiert es auch niemanden, ob man die DIN oder die VDE beim Bau eines Hauses berücksichtigt. Tritt allerdings ein Mangel oder ein Schaden auf, egal in welcher Ausprägung, dann wird jeder Gutachter und jedes Gericht genau diese Vorschriften heranziehen, um festzustellen, ob nach dem Stand der Technik gebaut wurde.

Da die "Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung" einen Brand verhindern soll, kann man sich vorstellen. Was passiert, sollte es wirklich einmal brennen? In diesem Fall würde der Elektriker in Haftung genommen, der sich gegen grobe Fahrlässigkeit aber nicht versichern kann.
Aus diesem Grund verbaut kein Elektriker der DFH eine Elektroanlage ohne Brandschutzschalter.
Ein Haftungsausschluss durch den Kunden, der Laie ist, wird vor Gericht nicht anerkannt
Wir haben dieses Thema lange mit verschiedenen Stellen, auch mit dem BDF diskutiert. Im Moment aber, müssen die Brandschutzschalter ab Installation 18.12.2017 installiert werden.“


Das ist schon alles richtig was die schreiben, allerdings ändert es nichts an der Tatsache das die Norm bereits bei Vertragsabschluss in der Übergangsfrist war und daher bereits hätte berückstichtigt werden müssen.

Darüber hinaus hat netbuild recht, der Preis ist sehr hoch angesetzt und nichtmal mit Listenpreisen nachvollziehbar. Ein Kalkulationsnachweis wäre hier mal angebracht.

Ich erhalte leider garkeine Antwort von Massa zu dem Thema..
grini
 
Beiträge: 5
Registriert: Mi 6. Dez 2017, 23:14

VorherigeNächste

Zurück zu Bauvorbereitung