von DougHeffernan »
Mo 5. Feb 2018, 12:47
Hallo,
nach ca 4 Wochen habe ich nun folgende Antwort erhalten. D.h. wohl ich muss es einbauen lassen.
Jedoch ist nun die Frist abgelaufen.
im Folgenden erhalten Sie Informationen bezüglich des Brandschutzschalters.
Konkret geht es dabei um die so genannte „Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDDs)“ oder umgangssprachlich auch „Brandschutzschalter“ genannt: Diese Brandschutzschalter, deren Anzahl sich an der Menge separater Stromkreiszuleitungen orientiert, finden im Elektrozählerschrank Platz und waren zum Zeitpunkt unseres gemeinsamen Vertragsabschlusses keine konkrete Anforderung im Rahmen der DIN VDE.
Eine dahingehende Neuerung erfordert es nun, Brandschutzschalter in Fertighäuser einzubauen. Registriert ein solcher Brandschutzschalter einen Fehlerlichtbogen, der etwa durch beschädigte Kabelisolierungen entstehen kann, schaltet er den angeschlossenen Stromkreis sofort ab und unterbindet das weitere Brandrisiko. Sie sind im Leistungsumfang der bereits erworbenen Elektro-Dienstleistung nicht enthalten und müssen aufgrund der Neuerung nachträglich erworben werden. Informationen bezüglich des Herstellers oder weiteren Fragen zum Einbau der Brandschutzschalter erhalten Sie von Ihrem zuständigen Elektriker.
Dass es sich nicht um eine gesetzliche Vorgabe handelt, ist uns vollkommen bewusst, leider unterliegen die Elektrofachunternehmen jedoch nicht nur der Vorschrift, sich an Gesetze zu halten, sondern auch an die DIN VDE.
Das läuft dann unter dem Terminus „Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik“.
Hält sich der Elektriker nicht daran, ist er im Schadenfall voll haftbar, unabhängig von der Gesetzeslage.
Hinzu kommt, dass auch die lokalen Versorger (EVU’s) hier eingeschaltet sind.
Zu einer zeitlichen Verzögerung Ihres Bauvorhabens kann es kommen, wenn wir von Ihnen keine Rückmeldung erhalten, da die Elektroanlage nicht ohne die Brandschutzschalter in Betrieb genommen werden kann. Daher bitten wir Sie uns zu informieren, wie wir weiter verfahren sollen.
Auszug aus der Information an unsere Verkäufer:
„In den vergangenen Tagen haben sich immer wieder Bauherren bei den Verkaufsberatern gemeldet und diverse Artikel vorgelegt, dass der Brandschutzschalter eine rein freiwillige Installation sei.
Als Begründung wird angeführt, dass die VDE-Richtlinie, die den Einbau vorschreibt, keine gesetzliche Vorgabe sei, sondern eben nur eine Richtlinie.
Grundsätzlich haben diese Bauherren Recht. Das gleiche gilt nämlich auch für DIN-Vorschriften.
Solange alles gut ist, interessiert es auch niemanden, ob man die DIN oder die VDE beim Bau eines Hauses berücksichtigt. Tritt allerdings ein Mangel oder ein Schaden auf, egal in welcher Ausprägung, dann wird jeder Gutachter und jedes Gericht genau diese Vorschriften heranziehen, um festzustellen, ob nach dem Stand der Technik gebaut wurde.
Da die "Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung" einen Brand verhindern soll, kann man sich vorstellen. Was passiert, sollte es wirklich einmal brennen? In diesem Fall würde der Elektriker in Haftung genommen, der sich gegen grobe Fahrlässigkeit aber nicht versichern kann.
Aus diesem Grund verbaut kein Elektriker der DFH eine Elektroanlage ohne Brandschutzschalter.
Ein Haftungsausschluss durch den Kunden, der Laie ist, wird vor Gericht nicht anerkannt
Wir haben dieses Thema lange mit verschiedenen Stellen, auch mit dem BDF diskutiert. Im Moment aber, müssen die Brandschutzschalter ab Installation 18.12.2017 installiert werden.“