von grini »
Do 11. Jan 2018, 13:59
Moin,
die Brandschutzschalter sind nach DIN VDE vorgeschrieben für Holzhäuser bzw Häuser in Holzständerbauweise. Die Firmen bauen normalerweise immer nach dem, was die VDE vorschreibt. Besser geht natürlich immer, die VDE beschreibt nur einen mindeststandart. Sollte von der VDE abgewichen werden, dreht sich im Problemfall die Beweislast um und die ausführende Firma muss nachweisen, dass deren Maßnahmen mindestens genau so gut sind wie die Lösungen der VDE. Und das möchte eigentlich keine Elektrofirma, von daher werden die immer darauf bestehen die Schalter zu verbauen. Oder sie verweigern den Zählerantrag. Denn spätestens da muss die Firma gegenüber dem EVU bestätigen alles Fachgerecht ausgeführt zu haben.
Selbst liefern und einbauen ist auch so eine Sache, denn dann verliert man die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Elektrounternehmen (oder eher gegenüber Massa, denn die sind Vertragspartner, nicht deren Sub).
Dieser Teil der VDE ist seit Februar 2016 eingeführt und hatte eine Übergangsfrist bis zum 18.12.2017. Die Übergangsfrist bezieht sich aber eigentlich nur für Projekte die bereits in der Planugsphase oder Ausführung sind. Sie gilt nicht für neue Projekte innerhalb der Übergangsfrist, die müssen schon nach der neuen Norm geplant und gebaut werden. So mein Kenntnisstand.
Wir haben das Schreiben auch bekommen und werden aufjedenfall gegen an gehen.