MarcDerSeemann hat geschrieben:Es ist richtig dass die Norm kein Gesetz ist.
ABER:
Normen sind in vielen Handwerksbranchen "Stand der Technik" und damit haben Betriebe diese umzusetzten.
Ausserdem kann der Gesetzgebern nicht jede Norm in ein Gesetz umsetzten.
Ich würde einfach mal bei den Stadtwerken anfragen bzgl. der Schalter.
Wenn die Stadtwerke keine Elektroinstallation ohne Brandschutzschalter mehr akzeptieren (beim Zähler setzten) ist die Diskussion über den Einbau eh hinfällig.
Das die Komminikation von Seitens massa mal wieder misearable ist sind wir ja gewohnt
Nein, es exitieren sehr wohl Kommentare und Hinweise in den Normen, ab wann eine Norm zur "allgemein anerkannten Regel der Technik" wird. Du wirst zu Hause sicherlich nicht jede M8'er Mutter mit dem Drehmomentschlüssel anziehen, oder?
In dem Falle hier, weist das Ministerium sogar ausdrücklich darauf hin:
Die Vorgaben der DIN VDE 0100-420:2016-02 im Abschnitt 421.7 sind pauschal und undifferenziert. Sie berücksichtigen unzureichend die baulichen, technischen und nutzungsspezifischen Randbedingungen und Besonderheiten der Gebäude. Zudem ist derzeit keine Marktdurchdringung von AFDDs festzustellen und die Praxistauglichkeit offen. In der vorliegenden Fassung wird der Abschnitt 421.7 der DIN VDE 0100-420:2016-02 nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik eingestuft.
Sollte Massa hier irgendeinen künstlichen Druck aufbauen, würde ich sofort den Anwalt zu Rate ziehen. Es besteht KEINE gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von sog. AFDD's. Es ist auch nicht allgemeiner Standard in der Technik (dies kann es ja erst werden, wenn diese mal regelmässig verbaut und installiert werden).
Sollte Massa auf Grund dieser Aussage nicht mit der Hausproduktion beginnen, machen Sie sich schnell schadenersatzpflichtig, zumal die AFDD's in keinster Weise etwas mit der Hausproduktion zu tun haben. AFDD's können, wenn man sich diese Schutzeinrichtung wünscht, auch noch nachträglich in eine gute Installation integriert werden.
Also nochmal: Weder der VDE, noch Bauministerium oder die einzelnen LBO's schreiben den Einbau vor. Der Einsatz der Norm DIN VDE 0100-42 ist gänzlich freiwillig, wird weder von Versicherungen noch von Gutachtern gefordert.
Sollte Massa die AFDD's als Notwendig erachten und Bedenken haben, so kann man dies mit einem sog. Bedenkenbrief (kennt jeder Handwerksmeister) dem Bauherrn melden. Damit würde ein eventueller Gefahrenübergang mit Abnahme des Werkes auf den Bauherren übergehen. Sollte Massa AFDD's fordern und hier sollte keine finanzielle Absicht erzielt werden, würde ich dem Justiziar von Massa nochmal eine Nachrecherche ans Herz legen