Brandschutzschalter!!!!!

Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon complete » Sa 9. Dez 2017, 10:20

Hat schon einer von Euch, so ein Anschreiben erhalten, zwecks Brandschutzschalter ????
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Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon adivsali » So 10. Dez 2017, 12:04

Wir hatten das Schreiben bei der Bemusterung (Mobau Wirtz) bekommen und uns wurde dort mitgeteilt, dass die die Anweisung bekommen haben, den Kunden dieses mitzuteilen. Unsere Beraterin war selber persönlich auch nicht davon begeistert, das sie diese unangenehme Aufgabe übernehmen muss, da Mobau Wirtz damit ja eigentlich nicht zu tun hat.
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Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon JuliaS » Do 14. Dez 2017, 22:33

Nein es ist nicht nur ein Angebot. Man sagte zu uns, wenn wir das Schreiben nicht unterschreiben , würde kein Abschluss nach der Bemusterung gemacht werden und somit wird das Haus nicht produziert und wir hinten dran gestellt. Zudem auch später der Elektriker das Haus nicht an das Stromnetz anschließen würde.
Dieses ist allerdings nicht der Fall, was ich jetzt herausgefunden habe.[/quote]


Wie/wo hast du das herausgefunden? :)
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Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon masilan » Fr 15. Dez 2017, 10:34

Es ist eine DIN-Vorschrift, die aber für Neu- und Altbauten nicht rechtsbindend ist.
Sprich ihr könnt euch daran halten, seid aber nicht verpflichtet. Soweit zum aktuellen Stand - was massahaus und seine Untertanen daraus macht und mit welchen Schreiben da gewunken wird, kann ich nicht sagen.
Hier der Link zum aktuellen Stand:
https://www.zdb.de/zdb-cms.nsf/id/brandschutzschalter-de
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Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon Housework2 » Di 19. Dez 2017, 18:21

Mich hat man auch telef. kontaktiert (kurz vor der Elektroendistallation). Hausvertrag ist vom 2015. Haus gestellt 2016. Mehrkosten, keine Anmeldung Elektro ohne usw.... Nun das möchte ich mal sehen... :twisted:
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Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon LESlavi » Mi 3. Jan 2018, 18:07

Gibt es einen aktuellen Stand zum Thema Brandschutzschalter?
Hat jemand was gehört?
:roll: :roll: :roll:
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Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon Huemmer » Mi 3. Jan 2018, 20:17

Hätten wir auch gern gewusst. Müssen am 8.1. nach Hückelhoven und wüssten gern, wie man sich wegen der Brandschutzschalter verhält. :o
Dankeschön
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Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon neuchristian » Mo 8. Jan 2018, 14:09

Huemmer hat geschrieben:Hätten wir auch gern gewusst. Müssen am 8.1. nach Hückelhoven und wüssten gern, wie man sich wegen der Brandschutzschalter verhält. :o
Dankeschön


Da ihr ja heute die Bemusterung habt, wäre es super wenn du erzählen würdest wie das mit den Brandschutzschalter war.
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Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon Huemmer » Di 9. Jan 2018, 11:43

Hallo,

gestern waren wir also bei der Bemusterung.
Da wir ja im Vorfeld schon alamiert waren wegen der Brandschutzschalter, wussten wir auf was wir uns einlassen müssen.
Vorher erkundigten wir uns noch bei unserem Kundenbetreuer wie teuer diese Brandschutzschalter für ein Lifestyle 1 sind.
Wir bekamen den Preis von 2230,00 Euro genannt. Bei Mobau angesprochen, wusste man nichts davon und sagte, das da eventuell noch die Montage mit reingerechnet wurde und somit diese 3000,00 Euro entstehen.Also für alle EFH 3000,00 und mit Einliegerwohnung 5000,00 Euro. Man kommt nicht drum rum, da es ab 18.12.2017 gesetzlich vorgeschrieben ist und ansonsten keine Abnahme bekommt. Was soll man machen? Also wurde unterschrieben, denn wir wollen ja mal irgendwann fertig werden.
Ansonsten können wir nichts negatives berichten, im Gegenteil. Das Hotel war super in Erkelenz und die Beraterin bei Mobau einfach Klasse. Wenn man weiss was man will, gehts relativ zügig. Wir haben den Pflichtteil gemacht und dann die Innentüren, Innenfesterbänke und die Bodentreppe genommen. Preislich top in Ordnung, aber auch durch den Gutschein den wir durch unseren Kundenbetreuer ( Er lebe hoch :D ) noch bekamen.
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Re: Brandschutzschalter!!!!!

Beitragvon netbuild » Di 9. Jan 2018, 12:37

MarcDerSeemann hat geschrieben:Es ist richtig dass die Norm kein Gesetz ist.
ABER:
Normen sind in vielen Handwerksbranchen "Stand der Technik" und damit haben Betriebe diese umzusetzten.
Ausserdem kann der Gesetzgebern nicht jede Norm in ein Gesetz umsetzten.

Ich würde einfach mal bei den Stadtwerken anfragen bzgl. der Schalter.
Wenn die Stadtwerke keine Elektroinstallation ohne Brandschutzschalter mehr akzeptieren (beim Zähler setzten) ist die Diskussion über den Einbau eh hinfällig.

Das die Komminikation von Seitens massa mal wieder misearable ist sind wir ja gewohnt ;)


Nein, es exitieren sehr wohl Kommentare und Hinweise in den Normen, ab wann eine Norm zur "allgemein anerkannten Regel der Technik" wird. Du wirst zu Hause sicherlich nicht jede M8'er Mutter mit dem Drehmomentschlüssel anziehen, oder?

In dem Falle hier, weist das Ministerium sogar ausdrücklich darauf hin:

Die Vorgaben der DIN VDE 0100-420:2016-02 im Abschnitt 421.7 sind pauschal und undifferenziert. Sie berücksichtigen unzureichend die baulichen, technischen und nutzungsspezifischen Randbedingungen und Besonderheiten der Gebäude. Zudem ist derzeit keine Marktdurchdringung von AFDDs festzustellen und die Praxistauglichkeit offen. In der vorliegenden Fassung wird der Abschnitt 421.7 der DIN VDE 0100-420:2016-02 nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik eingestuft.


Sollte Massa hier irgendeinen künstlichen Druck aufbauen, würde ich sofort den Anwalt zu Rate ziehen. Es besteht KEINE gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von sog. AFDD's. Es ist auch nicht allgemeiner Standard in der Technik (dies kann es ja erst werden, wenn diese mal regelmässig verbaut und installiert werden).

Sollte Massa auf Grund dieser Aussage nicht mit der Hausproduktion beginnen, machen Sie sich schnell schadenersatzpflichtig, zumal die AFDD's in keinster Weise etwas mit der Hausproduktion zu tun haben. AFDD's können, wenn man sich diese Schutzeinrichtung wünscht, auch noch nachträglich in eine gute Installation integriert werden.

Also nochmal: Weder der VDE, noch Bauministerium oder die einzelnen LBO's schreiben den Einbau vor. Der Einsatz der Norm DIN VDE 0100-42 ist gänzlich freiwillig, wird weder von Versicherungen noch von Gutachtern gefordert.

Sollte Massa die AFDD's als Notwendig erachten und Bedenken haben, so kann man dies mit einem sog. Bedenkenbrief (kennt jeder Handwerksmeister) dem Bauherrn melden. Damit würde ein eventueller Gefahrenübergang mit Abnahme des Werkes auf den Bauherren übergehen. Sollte Massa AFDD's fordern und hier sollte keine finanzielle Absicht erzielt werden, würde ich dem Justiziar von Massa nochmal eine Nachrecherche ans Herz legen :)
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