Alno Küche

Re: Alno Küche

Beitragvon Brumm » So 20. Aug 2017, 08:26

so schauts aus.
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Re: Alno Küche

Beitragvon Taz » So 20. Aug 2017, 08:31

Ich muss zum Glück noch nicht abrufen...

Habe vor einigen Wochen bei Massa nach dem Status gefragt. Da hieß es sie wissen noch nichts. Da der Vertrag aber zwischen der DFH und uns besteht wird es auf jeden Fall eine Lösung geben, zur Not mit einem anderen Anbieter.

Jetzt hatte ich vor 2 Wochen noch mal nachgefragt, ob das nicht einfach nachträglich mit der kniestockerhöhung oder irgendwas an extras verrechnet werden kann.
Die Antwort: geht nicht, da nach aktuellem Kentnisstand Alno alle Küchen liefern kann...

Aus meiner Sicht gibt es eigentlich nur 2 Lösungen...

1. Man glaubt es nicht und geht zum Anwalt (würde ich machen wenn ich es eilig hätte)

2. Man macht die Anzahlung und hofft dass es gut geht. Falls nicht, dann zum Anwalt und das Geld von der DFH wiederholen, da der Vertrag ja mit Ihnen besteht und sie schriftlich gesagt haben, dass es keine andere Lösung gibt und man bedenkenlos bezahlen kann...
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Re: Alno Küche

Beitragvon Brumm » So 20. Aug 2017, 08:44

Ich würde an Alno, außer dem Gutschein, keinen Cent latzen. Außer, Massa gibt dir schriftlich, dass Sie für deine geleistete Zahlung sich in Haftung nehmen lassen. Zusätzliche Zahlungen an Alno, das wird nicht so easy, die von Massa wieder zu holen.
Den Betrag des Gutscheins; hierüber sehe ich eher keine Probleme.
TIPP: NIX an Alno latzen!!!!!
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Re: Alno Küche

Beitragvon Brumm » So 20. Aug 2017, 08:46

Achso, nochmals, Anwalt bringt, außer, dass gutes Geld schlechtem hinterher geworfen wird, nix.
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Re: Alno Küche

Beitragvon TRENE » So 20. Aug 2017, 09:18

Dafür hab ich ja ne Rechtsschutz.....
Ich habe ja den Vertrag mit der Küche nicht mit Massa , sondern mit dem Küchenstudio geschlossen.
Den Kundenserviece von Massa kann man komplett in die Tonne hauen. Da gibt es keine ges heute Antwort. Die lassen einen da hängen...
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Re: Alno Küche

Beitragvon Taz » So 20. Aug 2017, 09:18

Damit das aufgeht müsstest du wissen wie Anzahlung und Restzahlung aufgeteilt sind... Denn dann ist dein Ansatz schon keine Lösung mehr
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Re: Alno Küche

Beitragvon Brumm » So 20. Aug 2017, 09:24

TRENE hat geschrieben:Dafür hab ich ja ne Rechtsschutz.....
Ich habe ja den Vertrag mit der Küche nicht mit Massa , sondern mit dem Küchenstudio geschlossen.
Den Kundenserviece von Massa kann man komplett in die Tonne hauen. Da gibt es keine ges heute Antwort. Die lassen einen da hängen...

Für diese Sache gibt es meines Erachtens keine Rechtsschutz. Du befindest dich hier nicht im Bereich des § 433 BGB, sondern im Werkvertragsrecht, auch wenn du natürlich eine Küche kaufst!!!
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Re: Alno Küche

Beitragvon Brumm » So 20. Aug 2017, 09:25

Taz hat geschrieben:Damit das aufgeht müsstest du wissen wie Anzahlung und Restzahlung aufgeteilt sind... Denn dann ist dein Ansatz schon keine Lösung mehr

Meintest du mich, und wenn ja, was meinst du damit?
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Re: Alno Küche

Beitragvon TRENE » So 20. Aug 2017, 10:07

Wir werden sehen und ich werde berichten.
Natürlich ist in meinem Vertrag ersichtlich, wie sich Anzahlung und Restzahlung auseinander setzen...
Was für ne Frage...
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Re: Alno Küche

Beitragvon Brumm » Mo 21. Aug 2017, 04:08

Auf keinen Fall würde ich mehr, als den Gutschein anzahlen.
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