Hallo zusammen,
das Thema ist offensichtlich sehr vielschichtig
Es wird jedenfalls recht häufig hier im Forum diskutiert.
Fakt ist, dass der Baustellentermin mit der Bodenplattenfirma keine Sicherheit über Notwendigkeit einer Straßensperrung bringt. Die Firma betrachtet nur die eigenen Belange, also das Stellen der Betonpumpe und des Fahrmischers. Dafür braucht man irgendwo neben dem Haus eine Fläche von etwa 8x10m (offiziell). Real reicht auch weniger, also 6x8m für die Betonpumpe und nochmal 3x8 m für den Mischer.
Was dem Mann von der Bodenplattenfirma aber egal ist, ist die Hausstellung und deren Belange. So steht bei uns im Vertrag, dass der Kran dafür auf der Traufseite stehen soll. Muss dieser auf der Giebelseite stehen, muss er größer sein und kostet mehr Geld. Dann braucht dieser Kran mindestens eine Aufstellfläche von 10x8 m. Dazu kommen Montagefläche z.B. für die Kehlbalkendecke und Lagerflächen für die angelieferten Module. Die muss dann zwar nicht gesondert befestigt sein, muss aber eben und sauber sein. Wir haben bei uns die Straße komplett sperren müssen. Genutzt wurde diese komplett auf 5,5m Breite und ca. 40m Länge. Außerdem wurden ohne Abstimmung etwa 30m² des noch unbebauten Nachbargrundstückes genutzt. Der Kran stand teilweise auf unserem Grundstück und auf der Straße davor. Der Fahrer hat ziemlich geschimpft, weil der Bauleiter meinte, die Pratzen könnten halb unter dem Gerüst stehen, was falsch ist. Das geht nicht. Du brauchst rund um das Haus einen etwa 2m breiten Streifen für das Gerüst. DANEBEN steht der Kran mit 8X10m Fläche.
Um also nicht 2 mal eine Aufstellfläche zu bauen, solltet ihr beide Arbeitsgänge betrachten, Bodenplatte/Keller und Hausstellung. Leider findet die Abstimmung zwischen beiden über den Bauherrn statt, obwohl es eigentlich Aufgabe des Bauleiters wäre.
Viel Spass!
Robert