Hat jemand schon eine Info bekommen, ob die Rechnungen im kommenden Halbjahr zu gunsten von uns Bauherren ausgestellt werden?
Sprich: Werden wir von der Mehrwertsteuersenkung profitieren?
Tillmatic hat geschrieben:Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung ausgeführt worden ist. Das ist dann der Fall, wenn eine Abnahme vorliegt oder das Werk selbst abnahmefähig ist! Das bedeutet aber nichts anderes, als dass die Ausführungsdauer eine geringe Rolle spielt. Von daher ist es etwas irreführend darauf abzustellen, wann die Leistung ausgeführt wurde. Natürlich wird diese über einen Zeitraum geleistet. Darauf kommt es aber nicht an, sondern eben auf die Abnahme.
Das kann folgende Situation zur Folge haben:
Die Bauarbeiten beginnen in Juni 2020. In der Zeit v. 1.7.20 bis 31.12.20 werden Abschlagsrechnungen geschrieben mit 16 %. Diese werden auch gezahlt. Die Abnahme wäre in dem Beispiel am 5.1.2021 und dann käme die Schlußrechnung mit 19 % Mehrwertsteuer über den gesamten Betrag.
Umgekehrt ist bei Werkverträgen, die bis zum Jahresende 2020 abgenommen werden, dann die geringere Mehrwertsteuer anzusetzen!
Beispiel: DIe Arbeiten werden am 10. 12.2020 abgenommen, obwohl die Bauleistung am 1.4.2020 begonnen wurde.
Die Abschlagsrechnungen bis zum 1.7.20 weisen 19 % Mehrwertsteuer aus. Die Endabrechnung berechnet für alles aber 16 %!
Das ist ein Ansatz, um von dem günstigeren Mehrwertsteuersatz zu profitieren.
Bei Werkverträgen wäre also die Abnahme zugrunde zu legen.
Hossi hat geschrieben:So wurde es durch unsere Rechtsabteilung im Betrieb kommuniziert.
Maßgeblich für die Bestimmung des anzuwendenden Umsatzsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistung!!!
>>> Wann wurde die Ware geliefert und übergeben? Wann wurde die Dienstleistung dem Kunden zur Verfügung gestellt?
Nicht relevant sind:
der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages,
der Zeitpunkt der Rechnungserstellung oder
der Zeitpunkt der Buchung
Beispiele:
Wohnungen werden MWSt-pflichtig vermietet. Die Juni-Miete 2020 wird im Juli mit 19% berechnet. Die Juli-Miete 2020 wird im August mit 16% berechnet. Die Dezembermiete 2020 wird im Januar 2021 mit 16% berechnet. Die Januarmiete 2021 wird im Februar mit 19% abgerechnet.
Eine Immobilie wird am 30.06.2020 vermittelt. Die Rechnung wird am 01.07.2020 ausgestellt. Die Abrechnung erfolgt mit 19%, da die Leistung am 30.06.2020 erbracht wurde.
In 2021 erhalten wir eine Schlussrechnung über eine Bauleistung des vergangenen Jahres. Die Abschlusszahlung muss eindeutig den Leistungszeitpunkten und damit auch dem jeweiligen Steuersatz zugeordnet werden. (bis 30.06.2020 19%, vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 16%, nach dem 31.12.2020 wieder 19%)
Fazit:
Ich bin mal gespannt wie massa damit umgeht. Habe nun von meinem Bauleitert gehört, dass alles an der Abschlussrechnung fest gemacht wird. Alle Zwischenrechnungen werden laut Aussage meines Bauleiters mit 19% ausgegeben und am Ende wird das wohl mit der Abschlussrechnung verrechnet, je nachdem ob diese in den Zeitraum 01.07. - 31.12.2020 fällt. Sollte massa so vorgehen, ist dies meiner Meinung nach nicht rechtskonform. Daher mal abwarten.
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