Mehrwertsteuersenkung

Mehrwertsteuersenkung

Beitragvon Starry1006 » Mo 22. Jun 2020, 19:45

Hat jemand schon eine Info bekommen, ob die Rechnungen im kommenden Halbjahr zu gunsten von uns Bauherren ausgestellt werden?

Sprich: Werden wir von der Mehrwertsteuersenkung profitieren? :?:
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Re: Mehrwertsteuersenkung

Beitragvon 1802EUFH » Di 23. Jun 2020, 12:31

Hi,

laut Auskunft von meinem Verkäufer werden alle Leistungen und Lieferungen die zwischen 01.07. und 31.12. erfolgen mit der reduzierten Mehrwertsteuer berechnet.

Im Vertrag steht dagegen, alle Lieferungen und Leistungen die 4 Monate nach Vertrag entstehen.

Ich würde da die Aussage des Verkäufers bevorzugen :D
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Re: Mehrwertsteuersenkung

Beitragvon Tillmatic » Di 23. Jun 2020, 20:49

Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung ausgeführt worden ist. Das ist dann der Fall, wenn eine Abnahme vorliegt oder das Werk selbst abnahmefähig ist! Das bedeutet aber nichts anderes, als dass die Ausführungsdauer eine geringe Rolle spielt. Von daher ist es etwas irreführend darauf abzustellen, wann die Leistung ausgeführt wurde. Natürlich wird diese über einen Zeitraum geleistet. Darauf kommt es aber nicht an, sondern eben auf die Abnahme.

Das kann folgende Situation zur Folge haben:

Die Bauarbeiten beginnen in Juni 2020. In der Zeit v. 1.7.20 bis 31.12.20 werden Abschlagsrechnungen geschrieben mit 16 %. Diese werden auch gezahlt. Die Abnahme wäre in dem Beispiel am 5.1.2021 und dann käme die Schlußrechnung mit 19 % Mehrwertsteuer über den gesamten Betrag.

Umgekehrt ist bei Werkverträgen, die bis zum Jahresende 2020 abgenommen werden, dann die geringere Mehrwertsteuer anzusetzen!

Beispiel: DIe Arbeiten werden am 10. 12.2020 abgenommen, obwohl die Bauleistung am 1.4.2020 begonnen wurde.

Die Abschlagsrechnungen bis zum 1.7.20 weisen 19 % Mehrwertsteuer aus. Die Endabrechnung berechnet für alles aber 16 %!

Das ist ein Ansatz, um von dem günstigeren Mehrwertsteuersatz zu profitieren.

Bei Werkverträgen wäre also die Abnahme zugrunde zu legen.
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Re: Mehrwertsteuersenkung

Beitragvon Starry1006 » Mi 24. Jun 2020, 06:40

Tillmatic hat geschrieben:Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung ausgeführt worden ist. Das ist dann der Fall, wenn eine Abnahme vorliegt oder das Werk selbst abnahmefähig ist! Das bedeutet aber nichts anderes, als dass die Ausführungsdauer eine geringe Rolle spielt. Von daher ist es etwas irreführend darauf abzustellen, wann die Leistung ausgeführt wurde. Natürlich wird diese über einen Zeitraum geleistet. Darauf kommt es aber nicht an, sondern eben auf die Abnahme.

Das kann folgende Situation zur Folge haben:

Die Bauarbeiten beginnen in Juni 2020. In der Zeit v. 1.7.20 bis 31.12.20 werden Abschlagsrechnungen geschrieben mit 16 %. Diese werden auch gezahlt. Die Abnahme wäre in dem Beispiel am 5.1.2021 und dann käme die Schlußrechnung mit 19 % Mehrwertsteuer über den gesamten Betrag.

Umgekehrt ist bei Werkverträgen, die bis zum Jahresende 2020 abgenommen werden, dann die geringere Mehrwertsteuer anzusetzen!

Beispiel: DIe Arbeiten werden am 10. 12.2020 abgenommen, obwohl die Bauleistung am 1.4.2020 begonnen wurde.

Die Abschlagsrechnungen bis zum 1.7.20 weisen 19 % Mehrwertsteuer aus. Die Endabrechnung berechnet für alles aber 16 %!

Das ist ein Ansatz, um von dem günstigeren Mehrwertsteuersatz zu profitieren.

Bei Werkverträgen wäre also die Abnahme zugrunde zu legen.


Puh...interessant wissenschaftlich dargelegt. :mrgreen: Also kurz Zusammengefasst: Rechnungen die im Zeitraum 01.07.2020 - 31.12.2020 erstellt werden, haben die Mehrwertsteuer von 16% zu vereinnahmen, korrekt? (eher retorisch gemeint)

Meine Frage zielt eher darauf ab ob Massa diese Senkung auch weitergibt? Kein Gutes Zeichen wie ich finde. Viele Unternehmen in Deutschland haben dazu schon Stellung bezogen...warum schweigt sich Massa dazu so aus?!
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Re: Mehrwertsteuersenkung

Beitragvon Tillmatic » Mi 24. Jun 2020, 21:15

Ist doch eigentlich ganz einfach...Du hast Den Hausbauvertrag über EURO 100.000 inkl 19 % MWst abgeschlossen...sollte die Abnahme eher erolgen muss der Betrag um 3% niedriger ausfallen... da braucht man sich nicht zu zu äussern...das ist so ... das hat nichts mit weitergeben zu tun...da müsste schon eine schlüssige Begründung vorliegen..und das ist eher unwahrscheinlich
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Re: Mehrwertsteuersenkung

Beitragvon Starry1006 » Fr 26. Jun 2020, 10:37

Leider bin ich in wirtschaftlichen Dingen eher pessimistisch eingestellt. Zu recht, wie sich meistens herausstellt.

Antwort der Kundenbetreuung:"...Wir befinden uns hierzu aktuell noch in der Klärung mit der Geschäftsführung und unseren Anwälten und Wirtschaftsprüfern....". Rechtslage eindeutig? In allen Branchen zeigen fast alle Unternehmen an, die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weiterzugeben. Rechtlich absolut unbedenklich und vom Gesetzgeber so gewollt...Massa prüft offensichtlich ob die Mehrwertsteuersenkung weitergegeben werden muss. Warum? :ugeek:
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Re: Mehrwertsteuersenkung

Beitragvon Tillmatic » So 28. Jun 2020, 19:51

Deswegen sage ich ja immer, und deswegen ist mein anderes Profil hier wohl gesperrt worden, kaufmännisch haben die es nicht drauf. Häuser bauen kann DFH. Sogar sehr gute. Das kostet Massa doch ein müdes Lächeln. nämlich nichts... Vorsteuer- Umsatzsteuer. Was die wohl prüfen ist die Geschichte mit den Abschlagzahlungen. Das ist für die wohl etwas tricky. Mein Text kam übrigens auch vom Rechtsanwalt. Bei unserem Haus fehlt nur noch die letzte Rate...sind zwar nur ein paar Hundert Euro..aber es geht ums Prinzip.
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Re: Mehrwertsteuersenkung

Beitragvon pete86 » Mi 1. Jul 2020, 09:26

Da bin ich mal gespannt was jetzt kommt. Haus wurde im Mai gestellt. Bis jetzt fehlt noch der Putz und Balkonabdichtung.
War auch recht schlechtes Wetter zum verputzen.
BIs jetzt hab ich noch keine Rechnung seitens Massa erhalten. Es wäre schon toll wenn die die 3% weitergeben würden.
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Re: Mehrwertsteuersenkung

Beitragvon Hossi » Mi 1. Jul 2020, 12:48

So wurde es durch unsere Rechtsabteilung im Betrieb kommuniziert.

Maßgeblich für die Bestimmung des anzuwendenden Umsatzsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistung!!!
>>> Wann wurde die Ware geliefert und übergeben? Wann wurde die Dienstleistung dem Kunden zur Verfügung gestellt?

Nicht relevant sind:
der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages,
der Zeitpunkt der Rechnungserstellung oder
der Zeitpunkt der Buchung

Beispiele:
Wohnungen werden MWSt-pflichtig vermietet. Die Juni-Miete 2020 wird im Juli mit 19% berechnet. Die Juli-Miete 2020 wird im August mit 16% berechnet. Die Dezembermiete 2020 wird im Januar 2021 mit 16% berechnet. Die Januarmiete 2021 wird im Februar mit 19% abgerechnet.

Eine Immobilie wird am 30.06.2020 vermittelt. Die Rechnung wird am 01.07.2020 ausgestellt. Die Abrechnung erfolgt mit 19%, da die Leistung am 30.06.2020 erbracht wurde.

In 2021 erhalten wir eine Schlussrechnung über eine Bauleistung des vergangenen Jahres. Die Abschlusszahlung muss eindeutig den Leistungszeitpunkten und damit auch dem jeweiligen Steuersatz zugeordnet werden. (bis 30.06.2020 19%, vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 16%, nach dem 31.12.2020 wieder 19%)

Fazit:

Ich bin mal gespannt wie massa damit umgeht. Habe nun von meinem Bauleitert gehört, dass alles an der Abschlussrechnung fest gemacht wird. Alle Zwischenrechnungen werden laut Aussage meines Bauleiters mit 19% ausgegeben und am Ende wird das wohl mit der Abschlussrechnung verrechnet, je nachdem ob diese in den Zeitraum 01.07. - 31.12.2020 fällt. Sollte massa so vorgehen, ist dies meiner Meinung nach nicht rechtskonform. Daher mal abwarten.
Hossi
 
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Re: Mehrwertsteuersenkung

Beitragvon netbuild » So 19. Jul 2020, 16:58

Hossi hat geschrieben:So wurde es durch unsere Rechtsabteilung im Betrieb kommuniziert.

Maßgeblich für die Bestimmung des anzuwendenden Umsatzsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistung!!!
>>> Wann wurde die Ware geliefert und übergeben? Wann wurde die Dienstleistung dem Kunden zur Verfügung gestellt?

Nicht relevant sind:
der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages,
der Zeitpunkt der Rechnungserstellung oder
der Zeitpunkt der Buchung

Beispiele:
Wohnungen werden MWSt-pflichtig vermietet. Die Juni-Miete 2020 wird im Juli mit 19% berechnet. Die Juli-Miete 2020 wird im August mit 16% berechnet. Die Dezembermiete 2020 wird im Januar 2021 mit 16% berechnet. Die Januarmiete 2021 wird im Februar mit 19% abgerechnet.

Eine Immobilie wird am 30.06.2020 vermittelt. Die Rechnung wird am 01.07.2020 ausgestellt. Die Abrechnung erfolgt mit 19%, da die Leistung am 30.06.2020 erbracht wurde.

In 2021 erhalten wir eine Schlussrechnung über eine Bauleistung des vergangenen Jahres. Die Abschlusszahlung muss eindeutig den Leistungszeitpunkten und damit auch dem jeweiligen Steuersatz zugeordnet werden. (bis 30.06.2020 19%, vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 16%, nach dem 31.12.2020 wieder 19%)

Fazit:

Ich bin mal gespannt wie massa damit umgeht. Habe nun von meinem Bauleitert gehört, dass alles an der Abschlussrechnung fest gemacht wird. Alle Zwischenrechnungen werden laut Aussage meines Bauleiters mit 19% ausgegeben und am Ende wird das wohl mit der Abschlussrechnung verrechnet, je nachdem ob diese in den Zeitraum 01.07. - 31.12.2020 fällt. Sollte massa so vorgehen, ist dies meiner Meinung nach nicht rechtskonform. Daher mal abwarten.


und das wäre eine fälschliche praxis. wichtig ist, wann die leistung fertiggestellt und abgenommen wurde. liegt die abnahme vor dem 31.12.2020 muss die rechnung mit 16% ausgestellt werden, selbst wenn das rechnungsdatum nach dem 31.12.2020 liegt. wichtig ist der leistungszeitraum sowie der übergang des eigentums mit der abnahme.
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