von Voigt »
Sa 22. Sep 2012, 07:09
Nein, so pauschal kann man das nicht sagen. Es kommt immer auf jeden einzelnen Helfer an, also wieviel der geholfen hat, in welcher Beziehung der zu Euch steht etc.
Wenn Deine Eltern, zu denen Du ein gutes Verhältnis hast, z.B. 20 Stunden helfen, wird das sich als Gefälligkeitsleistung gewertet, bei nem Bekannten, den Du nur flüchtig kennst, wär das schon wieder nicht so klar.
Leider gibt's da keine klaren Grenzen, jeder Fall wird einzeln entschieden und die Rechtsprechung hat dieses doch recht "unklare Vorgehen" der BG Bau mehrfach bestätigt.