Hallo Baugemeinde,
da sich Massa bezüglich Mägeln bzw Schadenersatz querstellt nun meine Frage.
Wer ist in der Beweispflicht?
Bei uns wurde bei allen verbauten Fenster bzw Rollokasten die Einschäumung vergessen, soll heißen man konnte seitlich am Rollokasten vorbei schauen und hat am Ende Licht gesehen.
Auf mehrfache Nachfrage werde ich immer wieder auf die bauseitigen Arbeiten verwiesen, nur sehe ich bei sämtlichen hier im Forum zu sehenden Bilder diese Ausschäumung und ich gehe nicht davon aus, dass jeder Bauherr diese sofort nac Hausstellung selbst erledigt hat.
Heute kam ein Schreiben von der Kundenbetreuung, in dem Stand: "Einer Kostenerstattung und /oder Einbehalt können wir nicht zustimmen, da die Leistung im Rahmen des Aufbaus durch Sie erfolgt. Sofern Sie andere schriftliche Informationen in unseren Vertragsunterlagen dazu finden, können Sie und diese gerne zur Verfügung stellen"
Das finde ich unter Vertragspartner schon als eine Frechheit sich so verhöhnen zu lassen. Die BuL und die Ausbauanleitung ist eh ein Witz, ich bin der Meinung ich als Laie muss es gesagt bekommen bzw es zu lesen bekommen, was ich wie und wo bauseits zu erfüllen habe und nicht, was wir vergessen haben ist durch den Bauherrn zu leisten.
Vielleicht hat der ein oder andere einen Rat für mich.
Danke Grüße