Beweispflicht bei Mängeln

Beweispflicht bei Mängeln

Beitragvon babydoom80 » Di 30. Mai 2017, 17:30

Hallo Baugemeinde,

da sich Massa bezüglich Mägeln bzw Schadenersatz querstellt nun meine Frage.

Wer ist in der Beweispflicht?


Bei uns wurde bei allen verbauten Fenster bzw Rollokasten die Einschäumung vergessen, soll heißen man konnte seitlich am Rollokasten vorbei schauen und hat am Ende Licht gesehen.

Auf mehrfache Nachfrage werde ich immer wieder auf die bauseitigen Arbeiten verwiesen, nur sehe ich bei sämtlichen hier im Forum zu sehenden Bilder diese Ausschäumung und ich gehe nicht davon aus, dass jeder Bauherr diese sofort nac Hausstellung selbst erledigt hat.

Heute kam ein Schreiben von der Kundenbetreuung, in dem Stand: "Einer Kostenerstattung und /oder Einbehalt können wir nicht zustimmen, da die Leistung im Rahmen des Aufbaus durch Sie erfolgt. Sofern Sie andere schriftliche Informationen in unseren Vertragsunterlagen dazu finden, können Sie und diese gerne zur Verfügung stellen"

Das finde ich unter Vertragspartner schon als eine Frechheit sich so verhöhnen zu lassen. Die BuL und die Ausbauanleitung ist eh ein Witz, ich bin der Meinung ich als Laie muss es gesagt bekommen bzw es zu lesen bekommen, was ich wie und wo bauseits zu erfüllen habe und nicht, was wir vergessen haben ist durch den Bauherrn zu leisten.

Vielleicht hat der ein oder andere einen Rat für mich.

Danke Grüße
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Re: Beweispflicht bei Mängeln

Beitragvon Taz » Di 30. Mai 2017, 17:51

Das ist schon krass...

Lass dir doch mal zeigen wo in der Ausbauanleitung steht, dass du das zuschäumen musst...
Gibt doch extra Kapitel was vor und was nach der Hausstellung zu machen ist.

Gehört ja wohl fertig und richtig dazu... Die Haustür legen sie dir ja auch nicht nur in den Garten weil nirgendwo steht, dass die eingebaut wird. Ich hoffe ich habe jetzt niemanden auf eine Idee gebracht... :roll:
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Re: Beweispflicht bei Mängeln

Beitragvon babydoom80 » Di 30. Mai 2017, 19:34

Aha jetzt hast was gemacht.

Der andere Knaller war aber noch die Erledigung der Restarbeiten durch Gas Wasser. Die hatten die Sicherheitsgruppe vom Speicher hinter den Speicher gesetzt, was nicht zulässig ist. Hat 6 Monate gedauert, aber es wurde umgebaut.

nach 3 Monaten hatte ich mich dem Thema mal fest angenommen, mit Fristsetzung innerhalb von 14 Tagen, danach werktäglich 100€ Einbehalt.

Schreiben von Massa, nein kein Einbehalt, wir haben keine Mägel mitgeteilt bekommen.

Sollte man denen mal mitteilen, dass jede gesendete E-Mail im gesendet Ordner gespeichert wird. Jede E-Mail an die Gass Wasser Truppe ging cc an die Kundenbetreuung. Aber... haben nichts mitbekommen.
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Re: Beweispflicht bei Mängeln

Beitragvon Taz » Di 30. Mai 2017, 20:53

Aber was willste machen. Ein langer Rechtsstreit ist ja auch keine tolle Lösung...

Bisher läuft bei uns zum Glück alles ganz gut, haben das Haus aber auch noch nicht und schnell sind die Prozesse nicht...
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Re: Beweispflicht bei Mängeln

Beitragvon babydoom80 » Mi 31. Mai 2017, 06:13

Bin auf einen Rechtsstreit recht gut vorbereitet.

Die Ignoranz muss auch mal ein Ende haben, jeder Mitarbeiter ist angehalten Schäden von seinem Arbeitgeber abzuwenden. Zumindestens ist es bei uns so, da wird von Fall zu Fall entschieden und viel mit Kulanz abgehandelt um Imageschäden oder nicht zugewinnende Rechtsstreitigkeiten abzuwenden.

Glaube nicht, dass die Kundenbetreuung Mitglied der Geschäftsleitung ist und daher auch nur eine normaler Mitarbeiter.

Aus Fehlern sollte man lernen, die scheint bei DFH/Massa noch nicht angekommen zu sein und das auf dem Bau nunmal Fehler passieren sollte wohl klar sein.

Ich beseitige nicht deren Mängel auf meine Kosten, investiere mehrere Urlaubstage für die Sanitärfirma, wo um 8uhr Termin war und ich um 09.30Uhr mal nachfragte wann jemand kommt und mir dann erst mitgeteilt wurde der Monteur ist unterwegs und 30min später einen KFZ Schaden hat. Und das kam nicht nur einmal vor.....sowas kann alles passieren aber nicht in dieser Regelmäßigkeit. Und da Massa mein Vertragspartner ist müssen die für ihre Subs geradestehen.
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Re: Beweispflicht bei Mängeln

Beitragvon Brumm » Mi 31. Mai 2017, 07:01

Hallo,
zur Bewieslast:
Der Bauherr muss den Mangel dezidiert nachweisen. Ergo-an Fensterrahmen fehlt Bauschaum, ergo- Mangel.
Folglich hat der Hersteller gem. §631 Abs. 1 BGB sein Werk nicht in Gänze vollbracht, da nicht $633 Abs. 1 erfüllt.
Folglich hat der Besteller die ganz normalen Gewährleistungsrechte, die ihm von gesetzeswegen zustehen.
Deren kann sich auch Massa nicht entziehen.
Du siehst, babaydoom80, ich weiß zwar selbst nicht immer, was ich schreibe, aber weiß immer, worum es geht und auch, wie man eine Mängelanzeige durchsetzt.
Bei mir haben die das auch schon ca. 10 mal versucht.
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Re: Beweispflicht bei Mängeln

Beitragvon babydoom80 » Mi 31. Mai 2017, 17:57

Brumm hat geschrieben:Hallo,
zur Bewieslast:
Der Bauherr muss den Mangel dezidiert nachweisen. Ergo-an Fensterrahmen fehlt Bauschaum, ergo- Mangel.
Folglich hat der Hersteller gem. §631 Abs. 1 BGB sein Werk nicht in Gänze vollbracht, da nicht $633 Abs. 1 erfüllt.
Folglich hat der Besteller die ganz normalen Gewährleistungsrechte, die ihm von gesetzeswegen zustehen.
Deren kann sich auch Massa nicht entziehen.
Du siehst, babaydoom80, ich weiß zwar selbst nicht immer, was ich schreibe, aber weiß immer, worum es geht und auch, wie man eine Mängelanzeige durchsetzt.
Bei mir haben die das auch schon ca. 10 mal versucht.


Hatte ich mal etwas anderes behauptet?

Das wohl immer die Masche erstmal alles auf den Bauherrn schieben.

Das schöne ist, die bekommen noch eine Menge Geld von uns.
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Re: Beweispflicht bei Mängeln

Beitragvon Brumm » Do 1. Jun 2017, 06:50

Warst du nicht derjenige, der mal schrieb, dass er manchmal nicht versteht, was ich überhaupt schreibe?
Wenn nein, sorry.
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Re: Beweispflicht bei Mängeln

Beitragvon poltergeist0815 » Do 1. Jun 2017, 12:30

Brumm hat geschrieben:Warst du nicht derjenige, der mal schrieb, dass er manchmal nicht versteht, was ich überhaupt schreibe?
Wenn nein, sorry.

Das war ich ;)
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Re: Beweispflicht bei Mängeln

Beitragvon abab » Do 1. Jun 2017, 12:59

Hallo Massa Baugemeinde ;)

Lt Schreiben von Massa ist die derzeitige Vorlaufzeit für Kundentermine 6 Wochen... :roll:
Somit wurde unserer Frist die wir gestellt haben wiedersprochen.
Oh ich liebe euch Massa :twisted:

Schon komisch, aber wie ist das denn wenn es regnet und es fehlen Dachziegel auf dem Dach, muß man da auch 6 Wochen auf den Kundendienst warten? Unsere Verkäuferin sagte mal, es wird nach Dringlichkeit abgearbeitet.
Da wir nun fast 5 Wochen auf Mägelbeseitigung warten, wegen dringender Notwendigkeit zur Ausbesserung der Dachunterspannbahn, waren wir nun gezwungen Geld einzubehalten.

Schon unfassbar, was die mit dem Kunden nach Hausstellung machen. Naja, schaun wir mal... :lol:
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