Erfahrungen mit der Rechtsabteilung

Erfahrungen mit der Rechtsabteilung

Beitragvon R2nijoma » Di 9. Feb 2016, 17:53

Hallo Community,
wir verfolgen schon eine ganze Weile hier die Diskussionen und Erfahrungsaustausche und fanden das bei den bisher aufgetretenen Problemchen und Herausforderungen immer hilfreich. Aber zu dem was uns heute passiert ist, haben wir noch keinen Tread gefunden.
Und zwar wollen wir ein Lifestyle 2 mit Keller (Technikpaket) bauen, haben dazu dem Architekten beim Planen geholfen :roll: , haben freundlich mit der Bauaufsicht telefoniert :D , und hatten 2 Monate nach Einreichung eine Baugenehmigung. Dann gings auch ganz schnell und Fenger hat sich mit dem Keller angemeldet. Unser schon beauftragter Tiefbauer hat termingerecht die Baugrube ausgehoben und alles fein hergerichtet, damit die Herren ihr Werk vollbringen können. Und nachdem der Winter sich ausgeschnaubt hatte, gings dann auch wirklich los. Wir waren froh, dass wir die Probleme, von denen hier einige berichten nur in Bezug auf den Architekten :evil: hatten. Nun ist Fenger offensichtlich ebenso wie DFH mehr als gut ausgelastet und hat sich bei der Terminkalkulation etwas vertan. Noch am Mittwoch den 27.01.2016 teilt man uns mit, dass man bis zum 06.02.2016 fertig sein wird und bestätigt uns auf Nachfrage, dass ab 08.02.2016 der Tiefbau für die Verfüllung der Arbeitsräume stattfinden kann. Also habe wir alles organisiert und haben unseren Tiefbauer eingetaktet sowie die Medienträger informiert. Zum Glück waren auch alle verfügbar. Am Freitag den 05.02.2016 bekommen wir dann einen Anruf, dass man doch nicht mit dem Keller fertig wird. Wann die Restarbeiten (Dämmung und Dränage) gemacht werden, konnte man uns nicht sagen.
Also haben wir dem Tiefbauer, allen Medienträgern und allen weiteren Gewerken abgesagt, was natürlich so kurzfristig riesengroßer Mist ist und sicher auch nicht kostenfrei über die Bühne gehen wird. Einen Baggertransport kann man nunmal nicht weniger als 24h vorher absagen und der Tiefbauer kann auch nicht sofort auf eine andere Baustelle springen, wenn er für dort noch kein Material hat. Also bezahlen wir einen Baggertransport und Stillstandszeiten.
Noch bevor all das bekannt war, hat Herr Köhler (Bauleiter DFH) mit uns einen Termin für die Kellerabnahme vereinbart. Wir wollten auch diesen Termin absagen, weil ja der Keller nicht fertig ist. Er bestand aber auf den Termin.
Nun war er heute da und wollte, dass wir das Abnahmeprotokoll unterzeichnen. Wir haben darauf hingewiesen, dass wesentliche Leistungen (Dämmung und Dränage) noch fehlen und wir deshalb bei der Ausführung unserer Leistungen behindert sind und wir deshalb keine Abnahme durchführen wollen.
Wir hätten erwartet, dass entweder eine Teilabnahme oder ein neuer Termin für die Gesamt-Keller-Abnahme angeboten worden wäre. Er meinte aber, dass er deshalb nicht nochmal kommt und wenn wir die Abnahme verweigern, das ganze dann sofort an die Rechtsabteilung geht und das Ergebnis wohl ein Baustopp sein wird. Unser schon bekannter Stelltermin steht somit in Frage.
Nun (nach langem Eingangstext) die Frage: Meint die DFH das ernst? Sollten wir das Ganze gleich einem Anwalt geben oder warten bis Massa wirklich sowas Dummes macht?
Uns ist schon klar, dass nach der Abnahme die erst Rate an Massa bezahlt werden muss. Natürlich wollen wir erbrachte Leistungen bezahlen, aber eben erst, wenn sie erbracht sind. Was meint ihr dazu? Kann man mit Massa sowas vernünftig regeln?
Sind gespannt auf die Antworten. :D
Robert und Reham
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Re: Erfahrungen mit der Rechtsabteilung

Beitragvon diebudds » Di 9. Feb 2016, 18:34

Ich würde zunächst in dem Fall deinen Kundenbetreuer (so denn du einen "funktionierenden" hast) anrufen, ihm die Sachlage schildern und hören was er dazu sagt. Die Kundenbetreuer haben schon im wesentlichen Einfluß auf das was die Bauleiter tun oder nicht....zumindest war es bei unserem so!!! Aber man liest ja immer wieder hier, das es solche und solche Kundenbetreuer gibt. Eine ähnliche Situation hatte ich auch, allerdings nicht so krass wie bei euch....mein Bauleiter hat nicht gedroht wie bei euch....das hat der Kundenbetreuer in meinem Sinne mit dem Bauleiter geregelt, ihn scheinbar zurechtgewiesen (pure Vermutung) und gut war.

Ich würde auch kein Protokoll unterschreiben wenn die Leistung noch nicht endgültig erbracht wurde....wo kämen wir denn da hin :x

Grüße Jörn
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Re: Erfahrungen mit der Rechtsabteilung

Beitragvon ECO2 » Di 9. Feb 2016, 19:41

Ich versuche es mal Schrittweise

Nun war er heute da und wollte, dass wir das Abnahmeprotokoll unterzeichnen. Wir haben darauf hingewiesen, dass wesentliche Leistungen (Dämmung und Dränage) noch fehlen und wir deshalb bei der Ausführung unserer Leistungen behindert sind und wir deshalb keine Abnahme durchführen wollen.


Man kann auch eine Abnahme durchführen, wenn noch nicht alles erledigt wurde. Dazu gibt es ja die Felder "Bemerkungen" und "Sonstiges". Da werden die fehlenden Ausführungen Dokumentiert.

Wir hätten erwartet, dass entweder eine Teilabnahme oder ein neuer Termin für die Gesamt-Keller-Abnahme angeboten worden wäre. Er meinte aber, dass er deshalb nicht nochmal kommt und wenn wir die Abnahme verweigern, das ganze dann sofort an die Rechtsabteilung geht und das Ergebnis wohl ein Baustopp sein wird


bla bla blaaaaaa bla bla. Der gute Mann überschreitet seine geringe Kompetenz um ein Vielfaches. Auch ich würde hier zum Anruf beim Kundenbetreuer raten.

Nun (nach langem Eingangstext) die Frage: Meint die DFH das ernst? Sollten wir das Ganze gleich einem Anwalt geben oder warten bis Massa wirklich sowas Dummes macht?


Nicht die DFH meint das Ernst, der Bauleiter meint es Ernst.... Und ich würde es nicht gleich dem Anwalt abgeben. Damit gewinnt ihr gar nix. Zumal bis hierher auch noch überhaupt nix passiert ist.

Meine persönliche Bewertung:

Ihr hättet ihm auch von euch aus eine Abnahme, oder wie du es nennst, Teilabnahme, anbieten können. Das muss nicht vom Bauleiter kommen. Man bricht sich keinen Zacken aus der Krone, Mängel oder fehlende Ausführungen zu dokumentieren. Somit kommt man nicht in diese Situation.

So verhält es sich auch mit der Rechnung, wenn sie denn kommt. Ihr habt das Recht, einen angemessen Teil der Rechnung für dieses Gewerk zurückzuhalten, bis alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht worden sind. Ein Einbehalt der gesamten Rechnungssumme ist nicht zulässig.
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Re: Erfahrungen mit der Rechtsabteilung

Beitragvon lifestyle33 » Di 9. Feb 2016, 22:21

So verhält es sich auch mit der Rechnung, wenn sie denn kommt. Ihr habt das Recht, einen angemessen Teil der Rechnung für dieses Gewerk zurückzuhalten, bis alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht worden sind. Ein Einbehalt der gesamten Rechnungssumme ist nicht zulässig.


Nur das blöde ist, dass im Kaufvertrag eine Abtrettungserklärung vorgeschrieben ist, mit der MASSA das Recht hat das Geld abzubuchen.
Korigiert mich, wenn ich falsch liege.

LG
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Re: Erfahrungen mit der Rechtsabteilung

Beitragvon Hauslebauer » Di 9. Feb 2016, 22:36

Falsch, trotz Abgabe der Abtrittserklärung kann keiner ohne eure Zusage nur einen Cent abbuchen. Und zu Thema Abnahme würde ich mich mal vernünftig informieren. Ihr habt einen "Werksvertrag" der Grundlage der VOB ist und dort ist so einiges geregelt. Es ist ja einfach krass was es hier so alles gibt.
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Re: Erfahrungen mit der Rechtsabteilung

Beitragvon ECO2 » Mi 10. Feb 2016, 06:02

lifestyle33 hat geschrieben:
So verhält es sich auch mit der Rechnung, wenn sie denn kommt. Ihr habt das Recht, einen angemessen Teil der Rechnung für dieses Gewerk zurückzuhalten, bis alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht worden sind. Ein Einbehalt der gesamten Rechnungssumme ist nicht zulässig.


Nur das blöde ist, dass im Kaufvertrag eine Abtrettungserklärung vorgeschrieben ist, mit der MASSA das Recht hat das Geld abzubuchen.
Korigiert mich, wenn ich falsch liege.

LG


Falsch. Abtretungserklärung heißt nicht, dass du Massa erlaubst dir Geld vom Konto abbuchen zu lassen. Soweit kommts noch.
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Re: Erfahrungen mit der Rechtsabteilung

Beitragvon R2nijoma » Mi 10. Feb 2016, 08:50

Hallo Leute,
erstmal danke für die schnellen und auch hilfreichen Antworten. :D
Die Teilabnahme haben wir ihm natürlich angeboten, aber er wollte nur sein Protokoll ausfüllen und die fehlenden Leistungen darauf vermerken. Ob das dann gleichbedeutend einer Teilabnahme wäre weis ich nicht. Nach VOB wäre das was unterschiedliches. Da wir aber keinen VOB-Vertrag haben, sondern alles nach BGB, ist das juristisch sicher etwas schwierig.
Mit geht es vor allem um die Bezahlung. Wie ihr schon richtig geschrieben habt, hat die DFH nach Abnahme einen Anspruch auf den vollen Rechnungsbetrag und kann sich aus dem Darlehen bedienen. Eine Chance für einen Einbehalt sehe ich da nicht. Deshalb wäre eine Teilabnahme mit entsprechend reduzierter Rechnung die eleganteste Lösung gewesen, oder eben die volle Abnahme nach Abschluss der Leistungen.
Wir haben da mal noch eine weitere Frage: In unserem Vertrag steht als Leistung "Abdichtungspaket inkl. Dränagedielen". Im Keller liegen derzeit ganz normale DN100 Dränrohre herum und warten darauf eingebaut zu werden. Auf dem Baumarkt kostet der Meter solchen Rohres etwa 1,50 bis 1,85 Euro (brutto). Dränagedielen finde ich nur im Internet bei "Fränkische". Da kostet der Meter 13 Euro netto. Ich habe jetzt nichts Prinzipielles gegen die einfachen Dränrohre. Aber der Preisunterschied bei etwa 40 Metern ist ja dann doch ganz beträchtlich. Und schließlich stehen die Dielen im Vertrag und nicht das billige Baumarktrohr. Hat schon jemand Erfahrungen wie die DFH damit umgeht? Mir schwebt vor, auch hierfür einen Preisnachlass zu verlangen.
Weiterhin hat Fenger gesagt, dass diese Rohre nur geliefert werden. Das Verlegen wäre Bauherrenaufgabe. Weder die BuL, noch der Vertrag lassen sich dazu eindeutig aus. Für mich ist die Dränage Teil des Kellers. Und für den Keller ist vertraglich geregelt, dass "Massa" den aufbaut. Also müsste doch auch die Verlegung der Dränage Leistungsumfang von Massa sein. Oder verstehe ich hier wieder etwas falsch?
Danke
Robert
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Re: Erfahrungen mit der Rechtsabteilung

Beitragvon ECO2 » Mi 10. Feb 2016, 09:16

Nochmal:

Massa bedient sich nirgendwo. Massa zieht nirgendwo Geld ab. Massa hat keine Gewalt über dein Konto.

Besorgt euch einen unabhängigen Gutachter, oder Bausachverständigen oder jemand anderen, der euch durch das Projekt begleitet. Ihr seit erst beim Keller und kommt nicht mehr zurecht. Da kommt noch einiges auf euch zu.
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Re: Erfahrungen mit der Rechtsabteilung

Beitragvon KatarinaBleile » Mi 10. Feb 2016, 17:33

Hallo Robert und Reham,

wenn ihr mögt, könnt ihr mir per Mail an team@community.massa-haus.de eure Projektnummer mitteilen, damit ich es an die entsprechenden Stellen weiterleiten kann.

Vielen Dank!

Liebe Grüße,
eure Katarina vom massa-Community-Team!
KatarinaBleile
 
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Re: Erfahrungen mit der Rechtsabteilung

Beitragvon Hauslebauer » Mi 10. Feb 2016, 21:21

Wie Eco 2 bereits schreibt, ganz klar Geld in einen Gutachter investieren...
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