von Hauslebauer »
Di 11. Aug 2015, 18:37
Brandschutzklasse und Feuerwiderstandsdauer
Die Baustoffklasse ist für OSB-Platten (B 2 – normal entflammbar) ist in der Bauaufsichtlichen Zulassung geregelt. Für manche Konstruktionen wird eine bestimmte Feuerwiderstandsdauer gefordert, etwa F-30 – die Eignung weist ein Prüfzeugnis nach. Solche geprüften Konstruktionen werden meist hergestellt mit speziellen Brandschutzplatten z.B. Kalzium-Silikat- oder Feuerschutzplatten aus Gipskarton. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bewährte Konstruktionen mit definierter Feuerwiderstandsdauer herzustellen, die nicht durch ein Prüfzeugnis belegt sein müssen. Derartige Konstruktionen führt die DIN 4102-4 auf – häufig besteht die Beplankung aus Spanplatten.
Brandschutz-Beplankung aus OSB-Platten
OSB/3- und OSB/4-Platten (z.B. von Kronoply) werden nicht nach der Europanorm EN 300 berechnet, sondern sind bauaufsichtlich zugelassen. Die Werte in der bauaufsichtlichen Zulassung liegen höher, das bringt Vorteile für die statische Berechnung. Brandschutzkonstruktionen nach DIN 4102-4 sind auch mit OSB-Platten möglich – in der Zulassung ist vermerkt, dass für die OSB-Platten dieselben Festlegungen für das Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen gelten wie für Spanplatten (Flachpressplatten).
Kronoply OSB/3 und OSB/4 kann für die in der DIN 4102-4 dargestellten Konstruktionen eingesetzt werden als Beplankung oder Bekleidung von Wänden, Decken und Dächern in Holztafelbauweise – häufig sind keine weiteren Werkstoffe für Brandschutzkonstruktionen nötig. Zu beachten ist lediglich, dass die in der DIN 4102-4 dargestellten Mindestdicken für Spanplatten gelten. Sind sie nicht erhältlich, wählt man die Platte mit der nächsthöheren Dicke.