Hallo,
ich bin neu hier und hab die letzten Wochen immer mal mitgelesen und mich schlau gemacht. Wird langsam Zeit, das ich meine Forum-Jungfräulichkeit verliere
Als Stromerzeuger und Einspeiser ins Netz bist du offiziell Unternehmer und somit berechtigt die Vorsteuer abzuziehen und beim Finanzamt geltent zu machen.
Allerdings gilt das nur, wenn du auf deinen Kleinunternehmerstatus verzichtest.
Heißt aber auch im Umkehrschluß, das du an das Finanzamt die Umsatzsteuer zahlen musst, die du auf deine Erträge vom Netzbetreiber bekommst.
In der Regel bekommt man ja nur den Nettobetrag aufs Konto. Du würdest also Einspeisevergütung + 19% Umsatzsteuer bekommen, die du dann widerrum ans Finanzamt zahlen müsstest.
Im Prinzip kein Hexenwerk, wenn man weiß wie man das alles zu managen hat und wann und wie, was ans Finanzamt gemeldet werden muss. Da hilft am Anfang wahrscheinlich ein Steuerberater, bis man es selber drauf hat.
Zumal ja noch andere Dinge dazu kommen, die dein zu versteuerndes Einkommen (Einspeisevergütung)! mindern, wie z.B. die Abschreibungen, Wartungskosten, Versicherungen etc..... und auch die Kosten des Steuerberaters