Hallo an alle,
ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann.
Wir haben einen Vertrag bei massa Haus unterschrieben, der den Bau eines KfW 55 Hauses vorsieht. Jetzt geht die KfW Förderung 55 ja nur noch bis Ende des Monats und in unserem Vertrag gibt es ja die BEG-Förderung auflösende Bedingung.
Wenn wir nun die KfW 55 Förderung nicht bekommen, weil zu spät beantragt (wird voraussichtlich der Fall sein, weil noch kein positiver Bauantrag vorliegt) dann würde der unterschriebene Vertrag nichtig werden oder? Weil dann würde doch die auflösenden Bedingung greifen. Sehe ich das richtig?
Vielleicht kann mir dazu ja jemand etwas sagen.
Vielen Dank schon mal und viele Grüße
Anke