Wirksamkeit Vetrag KFW Förderung 55

Wirksamkeit Vetrag KFW Förderung 55

Beitragvon Aenki » Mi 19. Jan 2022, 10:56

Hallo an alle,

ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann.
Wir haben einen Vertrag bei massa Haus unterschrieben, der den Bau eines KfW 55 Hauses vorsieht. Jetzt geht die KfW Förderung 55 ja nur noch bis Ende des Monats und in unserem Vertrag gibt es ja die BEG-Förderung auflösende Bedingung.
Wenn wir nun die KfW 55 Förderung nicht bekommen, weil zu spät beantragt (wird voraussichtlich der Fall sein, weil noch kein positiver Bauantrag vorliegt) dann würde der unterschriebene Vertrag nichtig werden oder? Weil dann würde doch die auflösenden Bedingung greifen. Sehe ich das richtig?
Vielleicht kann mir dazu ja jemand etwas sagen.

Vielen Dank schon mal und viele Grüße
Anke
Aenki
 
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Re: Wirksamkeit Vetrag KFW Förderung 55

Beitragvon Luisa94 » So 21. Aug 2022, 21:30

Hallo Anke,
Das würde uns auch interessieren, auch wenn die Situation bei uns etwas anders ist, aber an sich haben wir aktuell eine ähnliche Lage.
War der Vertrag nun nichtig? Oder wie lief das ab? Konnte dir da geholfen werden?
LG Luisa
Luisa94
 
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Re: Wirksamkeit Vetrag KFW Förderung 55

Beitragvon SteffanK » Do 9. Mär 2023, 20:12

Hallo Anke,

zunächst einmal würde ich dir empfehlen, diese Frage direkt an deine zuständige Baufirma zu stellen, um eine konkrete Antwort zu erhalten. Aber grundsätzlich würde ich sagen, dass es von den genauen Vereinbarungen im Vertrag abhängt. Wenn dort eine auflösende Bedingung vereinbart wurde, die besagt, dass der Vertrag bei Nichterfüllung der KfW-Förderung hinfällig wird, könnte dies in der Tat der Fall sein. Jedoch kann es auch sein, dass die Baufirma in diesem Fall alternative Finanzierungsmöglichkeiten anbietet oder den Vertrag anpasst. Es ist also schwer zu sagen, ohne den genauen Vertrag zu kennen. Aber ich drücke dir die Daumen, dass alles gut läuft und ihr die Förderung noch rechtzeitig beantragen könnt.

Viele Grüße
Steffan
SteffanK
 
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