Hallo zusammen,
ich hätte eine eher bürokratische Frage:
Ende Februrar habe ich bei Massa einen Hausvertrag abgeschlossen, bei dem ein Grundriss, Leistungen und ein Preis festgehalten wurden.
Bis heute besitze ich noch kein geeignetes Grundstück.
Mir wurde versichert, dass in einem weiteren Architektengespräch alles noch änderbar sei, wie z.b. der Grundriss, Hauseigenschaften etc.
Nun ist das aktuelle BEG-Förderungsthema ja so, dass man es beantragen muss, bevor man Liefer- und Leistungsverträge abschließt.
Nun stellen sich mir 2 Fragen:
1. Wie bindend ist dieser Hausvertrag? Angenommen ich finde jetzt ein attraktives Grundstück + Haus und wäre an diesem Hausvertrag nicht mehr interessiert, bin ich dann dennoch noch daran gebunden?
2. Ist dieser geschlossene Vertrag förderschädlich? Oder ist dieser Hausvertrag noch nicht bindend genug und wird seitens der KFW nicht als Förderungsschädlich angesehen?
Ich hoffe ihr könnt mir bei dieser doch unangenehmen Thematik helfen, evtl. hat jemand von euch schon Erfahrungen gemacht?
LG