Hausvertrag - Bedeutung für KFW/BEG Förderung

Hausvertrag - Bedeutung für KFW/BEG Förderung

Beitragvon Nanashi » Di 1. Jun 2021, 08:02

Hallo zusammen,
ich hätte eine eher bürokratische Frage:
Ende Februrar habe ich bei Massa einen Hausvertrag abgeschlossen, bei dem ein Grundriss, Leistungen und ein Preis festgehalten wurden.
Bis heute besitze ich noch kein geeignetes Grundstück.
Mir wurde versichert, dass in einem weiteren Architektengespräch alles noch änderbar sei, wie z.b. der Grundriss, Hauseigenschaften etc.

Nun ist das aktuelle BEG-Förderungsthema ja so, dass man es beantragen muss, bevor man Liefer- und Leistungsverträge abschließt.

Nun stellen sich mir 2 Fragen:
1. Wie bindend ist dieser Hausvertrag? Angenommen ich finde jetzt ein attraktives Grundstück + Haus und wäre an diesem Hausvertrag nicht mehr interessiert, bin ich dann dennoch noch daran gebunden?
2. Ist dieser geschlossene Vertrag förderschädlich? Oder ist dieser Hausvertrag noch nicht bindend genug und wird seitens der KFW nicht als Förderungsschädlich angesehen?

Ich hoffe ihr könnt mir bei dieser doch unangenehmen Thematik helfen, evtl. hat jemand von euch schon Erfahrungen gemacht?

LG
Nanashi
 
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Re: Hausvertrag - Bedeutung für KFW/BEG Förderung

Beitragvon MatzeDunien » So 6. Jun 2021, 09:10

Hallo,

Zu 1. : wenn Du Dir nicht schriftlich im Grundstücksvorbehalt ein Rücktrittsrecht hast eintragen lassen, kannst Du den Vertrag gemäß AGB zwar kündigen, Massa könnte aber Geld verlangen.
Ich hatte eines und kam ohne Probleme aus dem Vertrag raus (Grundstück war nicht für das gekaufte Haus geeignet)


Zu 2.: Verträge kannst Du abschließen, aber der Bau darf erst starten, wenn die KfW die Förderung zugesagt hat.

Viele Grüße
MD
MatzeDunien
 
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