Kristy hat geschrieben:Muss also erst die Grunderwerbssteuer bezahlt werden? Das hat meiner Meinung nach nichts mit dem Grundbucheintrag zu tun, aber gut.
Dochdoch...
Und wenn Ihr Euren Fragebogen jetzt weggeschickt habt, dann bekommt der Verkäufer des Grudnstücks auch einen in den nächsten Tagen und hat wieder drei Wochen Zeit, den auszufüllen. Und dann entscheidet das Finanzamt die Steuerhöhe, je nach dem, was dabei rauskommt. Dann kommt der Grundsteuerbescheid, dann kannst Du bezahlen, und dann möchte ich denjenigen mal sehen, der einem Gericht Beine macht *gg*.
Und wenn Ihr das Grundstück als Sicherheit (was wohl die meisten machen) in die Grundschuld mit hineingenommen habt, dann...
kann die Grundschuld kann nicht eingetragen werden, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
fehlt. Diese wiederum kann nur ausgestellt werden, wenn das Grundstück eingetragen ist. Dieses wiederum kann erst eingetragen werden, wenn die Grundsteuer bezahlt ist. Diese wiederum kann man erst bezahlen, wenn man den
Steuerbescheid hat. Dieser wiederum kommt erst, wenn die entschieden haben, welche Höhe jetzt zu bezahlen ist….
Ob das in anderen Bundesländern wieder anders ist, weiß ich nicht.