von MatzeF »
Mi 29. Aug 2012, 12:00
BG Bau Auszug
Grundsätzlich sind alle Personen, die der Bauherr als (abhängige) Hilfskräfte in arbeitnehmerähnlicher Form zu den Eigenbauarbeiten heranzieht, gleichgültig, ob sie kurz- oder langfristig, gegen Entgelt oder unentgeltlich beschäftigt werden, kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfall versichert. Zu diesen Hilfskräften gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen. (§ 2 Abs. 2 SGB VII)
Die Beitragsberechnung können Sie anhand des folgenden Beispiels für den Bauzeitraum 2012 nachvollziehen:
Geleistete Helferstunden: 100
Fiktives Arbeitsentgelt (je Std.): 10,50 EUR (West) / 8,96 EUR (Ost)
Beitragssatz: 19,6695%
100 x 10,50 x 19,6695% = 206,53 EUR Beitrag (West)
100 x 8,96 x 19,6695% = 176,24 EUR Beitrag (Ost)
Der Mindestbeitrag beträgt 100,00 EUR.
Freunde und Bekannte die mithelfen sollen versichert und an die BG Bau bezahlt werden.
Zum Glück bekommt man von der BG-Bau derzeit noch keine Stechuhr für die Stundenerfassung.