von DEIK »
Di 4. Sep 2018, 14:05
War heute bei uns bei den Wasserwerken und fragte nach. Wir liegen sogar 63 cm über der Straßenoberkannte. Die nette Dame sagte, das ist eine Absicherung für Sie und wir werden heute auch nichts prüfen. Die DIN schreibt es vor und mehr kann sie dazu nichts sagen. So würde ich abserviert!
Nette Leute arbeiten bei uns im Hunsrück!
Ist es denn nun zwingend? Zudem habe ich im Internet gelesen, dass man im Revisionsschacht keine Rückstausicherung setzen darf. Laut den Grundriss, läuft nur Fäkalien über die Rückstausicherung. Schmutzwasser im Erdgeschoss laufen neben der Rückstausicherung vorbei.
Jetzt mal ein logischer Beispiel: angenommen das Wasser würde sich stauen. Aus der Toilette kommt nichts raus, weil das über die Rückstausicherung läuft. Aber aus dem Waschbecken und Küchenspüle läuft Wasser raus, das es nicht über die Rückstausicherung läuft. Was ist dann der Sinn einer solchen Sicherung?
Bei uns muss es auch noch eine elektrische sein DIN EN 12056.
Bitte um Aufklärung wenn ich was nicht so verstanden habe.