Bauantrag

Bauantrag

Beitragvon amirraufzad » Di 15. Nov 2016, 20:50

Hallo Ihr Lieben. Ich will garnicht soviel um den heißen Brei reden :D Meine Eltern wollen ein Massa Haus bauen lassen. Wir sind auch kurz vorm bauen aber ich hätte da eine Frage bezüglich des Bauantrags.

Ich habe letzte Woche Montag den 07.11.2016 unsere Bauanträge u.A bei unseren zukünftigen Gemeinde abgegeben. Gestern kam eine ''Erklärung der Gemeinde'' zurück. Es wurd eine Stelle angekreuzt, wo stand: ''Für das Vorhaben soll kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt und keine vorläufige Untersagung nach §15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt werden.'' - Beim ersten durchlesen hört es sich so an als wäre es abgelehnt worden. Aber so schnell kann doch keine Antwort kommen, oder? Dann sollte ich es unserem Architekten schicken und er antwortete mir: ,,Sie haben mit dieser Erklärung der Gemeinde im Freistellungsverfahren gemäß §56 HBO Baurecht und können mit den Arbeiten beginnen.''

Ich blick da irgendwie nicht ganz durch. Kann mir jemand helfen und hatte jemand die gleiche Erfahrung?

Liebe Grüße aus Kassel! ;)
amirraufzad
 
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Re: Bauantrag

Beitragvon 4EverYoung » Di 15. Nov 2016, 21:37

Hallo,

keine Panik, alles gut.
Es gibt bei euch scheinbar einen Bebauungsplan und ihr baut nur im Rahmen des Bebauungsplanes.
Dann könnt ihr in Hessen nach §56 der HBO einen "Freisteller" einreichen.
Bei diesem überprüft die Gemeinde ob ihr die Bestimmungen einhaltet.
Wenn die Gemeinde innerhalb von 4 Wochen kein Einspruch erhebt und einen Bauantrag nach §55 HBO fordert habt ihr das Baurecht.

Die Gemeinde verzichtet also auf einen Einspruch (vorläufige Untersagung) und forder kein Baugenehmigungsverfahren (§55) von euch.

Alles bestens! 8-) 8-)
4EverYoung
 
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Re: Bauantrag

Beitragvon abab » Di 15. Nov 2016, 22:10

Hallo !

4everyoung hat es sehr gut beschrieben! Genau so ist es. :)
Bei uns war es so...
Unser Architekt hatte für uns einen ganz normalen Bauantrag gemacht und ihn bei unserer Gemeinde eingereicht. Ich wußte aber von einigen zukünftigen Nachbarn, daß es diesen §56 gibt. Also wurde schnell das Formular neu unterschrieben und bei unserer Gemeinde ausgetauscht, das war alles kein Problem.
Da es einen Bebauungsplan gibt und wir uns genau daran halten gilt dieser Freistellungsantrag. Beim Landkreis wird komplett das Bauvorhaben geprüft und das kostet dann gleich mal 800 Euro.

Viele Grüße aus Hessen ;)
abab
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Re: Bauantrag

Beitragvon JJ1982 » Mi 6. Sep 2017, 08:30

Hallo zusammen, wir haben gestern den Entwurf unseres Bauantrages bekommen, diesen sollen wir nun unterschreiben und an das Architekturbüro zurückschicken, der geht dann zur technischen Prüfung an Massa.
Dann bekommen wir die 3fache Ausfertigung zur Unterschrift und zur Abgabe bei der Gemeinde geschickt, jetzt bin ich über den §56 HBO im Bauantrag gestolpert.
An sich ja toll weil wir innerhalb von 4 Wochen einen Bescheid bekommen.
Problem an der Sache ist das die Baustraße noch nicht eingerichtet ist/erschlossen ist.
Ist die Gemeinde dann nach der Genehmigung gezwungen das schneller zu erschließen oder wie muss ich das sehen? :?:
Danke Gruß
JJ1982
 
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