Hallo Ihr Lieben. Ich will garnicht soviel um den heißen Brei reden Meine Eltern wollen ein Massa Haus bauen lassen. Wir sind auch kurz vorm bauen aber ich hätte da eine Frage bezüglich des Bauantrags.
Ich habe letzte Woche Montag den 07.11.2016 unsere Bauanträge u.A bei unseren zukünftigen Gemeinde abgegeben. Gestern kam eine ''Erklärung der Gemeinde'' zurück. Es wurd eine Stelle angekreuzt, wo stand: ''Für das Vorhaben soll kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt und keine vorläufige Untersagung nach §15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt werden.'' - Beim ersten durchlesen hört es sich so an als wäre es abgelehnt worden. Aber so schnell kann doch keine Antwort kommen, oder? Dann sollte ich es unserem Architekten schicken und er antwortete mir: ,,Sie haben mit dieser Erklärung der Gemeinde im Freistellungsverfahren gemäß §56 HBO Baurecht und können mit den Arbeiten beginnen.''
Ich blick da irgendwie nicht ganz durch. Kann mir jemand helfen und hatte jemand die gleiche Erfahrung?
Liebe Grüße aus Kassel!