Architekten leistung

Architekten leistung

Beitragvon andreas123 » Do 4. Mai 2017, 11:49

Hallo an alle im Forum,
Habe eine Frage über die Architektenleistungen.
Unser Architekt hat uns eine separate Rechnung gestellt, in welcher 3 Posten aufgeführt sind.
- Einplanung einer Garage
- Abweichung Standard Entwässerungsplan
- Finanzierungsakte

Kostenpunkt um die 1400€

Das wir für die Planung der Garage separat bezahlen müssen ist uns klar.
Was jedoch nicht einleuchtend ist, sind die beiden anderen Punkte.
Weis hier jemand was näheres darüber?

Schöne Grüße aus Bayern
andreas123
 
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Re: Architekten leistung

Beitragvon Brumm » Do 4. Mai 2017, 12:12

Was hat ein Ar(s)chitekt mit der Finanzierung zu tun?
Was soll "Abweichung vom Standardentwässungsplan" heißen. Hat er nur an ner anderen Stelle einen Abgang eingezeichnet?
1400 Ökken ist ne Hausnummer :o
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Re: Architekten leistung

Beitragvon andreas123 » Do 4. Mai 2017, 12:22

Servus,
was der Architekt mir der Finanzierung zutun hat ist uns eben auch ein Rätzel.
Antwort von Massa. Es steht nicht in der Bau und Leistungsbeschreibung.
Antwort vom Architekten. Er müsse alles was wir an Geld abrufen unterzeichnen.
Wenn dem so ist, sollte dies definitiv in der Architekten Leistung dabei sein…
Laut unseres Bebauungsplans müssen wir eine Zisterne verbauen. Diese wurde eingezeichnet mit einem kleinen runden Punkt. Hierfür aber 390€ zu verlangen?!
Da stellen sich mir die Nackenhaare auf.
Wurde das bei jemanden auch so gehandhabt?
Habe eher das Gefühl das sich hier versucht wird die Taschen voll zu machen…..
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Re: Architekten leistung

Beitragvon Brumm » Do 4. Mai 2017, 12:30

Hab ich schon irgendwo mal geschrieben:
Der, der am Anfang kommt, zockt dich richtig ab. Als erstes Dein Verkäufer, dann Tiefbauer und Architekt. Das sind die ersten, mit denen du zu tun hast. Evtl. noch die Fa., die dir die Bodenplatte oder den Keller stellt.
Danach wirds für dich einfacher. Die Gewerke danach wissen, dass sie dich nicht mehr abzocken können, da du vorher schon mehrfach Lehrgeld bezahlt hast.
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Re: Architekten leistung

Beitragvon Brumm » Do 4. Mai 2017, 12:35

Meines Erachtens geht es den Arschi... en haufen Scheiß an, was ihr wohin bezahlen müsst. Der muss garnix überprüfen.
Die Zisterne hätte ich erst garnicht eingezeichnenoch mit der Abzocke.t. Hatten beim 1. Bau auch ne Zisternenpflicht. Das Teilwar nicht im Plan eingezeichnet. Haben später da, wo Platzwar, en Loch gebuddelt und das Ding ans Fallrohr und den Kanal angeschlossen.
390€ fürn Punkt und zwei Striche ist wirklich kein Schnapper.
Ist halt noch ziemlich am Anfang, da klappt das meistens noch mit der Abzocke. :x
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Re: Architekten leistung

Beitragvon andreas123 » Do 4. Mai 2017, 12:44

Also ans Abwasser darf es laut dem B-Plan nicht mit angeschlossen werden. Daher kann es das eigentlich nicht sein.
Wir lassen das auf jeden Fall überprüfen.
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Re: Architekten leistung

Beitragvon WesterhoffWitting » Do 4. Mai 2017, 13:09

- Einplanung einer Garage

Also das haben wir auch bezahlt, ist ja für die Bebauungspläne

- Abweichung Standard Entwässerungsplan

Ich meine, da war bei uns auch was, bei uns entschied es sich zwischen Rigole und Muldenversickerung, wir wollten Rigole und da wurden dann die Pläne auch so gezeichnet, inkl. Verlegungsplan für die Rohre und auch aller Anträge für Abwasserbehörden usw.

- Finanzierungsakte

Das verstehe ich nicht. Was meinen die damit?? Alles was ihr abruft muss unterzeichnet werden? Womit finanziert ihr? Wir sind bei der BHW, müssen wohl zwischendrin mal sone Baufortschrittsanzeige mitschicken, aber dafür wird nix extra berechnet. Wäre ja noch schöner, dafür zu zahlen, dass ihr bezahlt? :D Das macht man mit den Zinsen schon genug :D
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Re: Architekten leistung

Beitragvon Brumm » Do 4. Mai 2017, 14:10

Abwasser, meine Oberflächenwasser.
Das, was du meinst, wo es nicht dran darf ist Schmutzwasser.
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Re: Architekten leistung

Beitragvon Brumm » Do 4. Mai 2017, 14:11

Hatten damals, sowie auch jetzt, 2 Kanäle. Einmal Oberflächen- Abwasser, einmal Schmutzwasser (das, was ausm Haus rausgeht).
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Re: Architekten leistung

Beitragvon andreas123 » Mi 10. Mai 2017, 11:21

Kurzes Update nach der Antwort von Massa. Welche wohlbemerkt 4 Wochen gedauert hat.

Finanzierungsakte
ist gemäß BuL nicht in der Architektenleistungen mit inbegriffen und dahingehend unsererseits(Massa) nicht geschuldet

Entwässerungsplanung:
Ist gemäß BuL im Standard durch uns geschuldet und wird so auch ohne zusatzkosten durch den Architekten eingeplant. Eine standardabweichende Entwässerungsplanung wird daher von uns separat in Rechnung gestellt.

Sooo. Bin genauso schlau wie vorher. :?: :?: :?:
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