Hallo zusammen,
wir haben ein Grundstück gefunden, dass uns auch sehr gut gefällt.
Bei der Vermessung durch den Verkäufer ist nun allerdings aufgefallen, dass das Grundstück an einer Seite etwas schräger zuläuft, sodass wir, wenn wir unser Haus darauf bauen (9,96 x 9,96) am hinteren Teil des Hauses die Abstandsfläche von 3m um ein paar cm unterschreiten würden. Massa hatte uns schon angeboten, das Haus zu ändern, allerdings ist das mit Kosten verbunden.
Im Internet habe ich nun in der Bauordnung des Landes NRW gelesen, dass in bestimmten Fällen eine Ausnahme möglich ist (z.B. bei atypischen Grundstücken, wie es unseres ja wäre).
Meine Frage ist nun: Hat einer von euch auch so einen Fall gehabt und kann mir sagen, ob er damit bei dem Bauantrag durchgekommen ist?
Vielen Dank schonmal!!!