Guten Morgen zusammen,
ich bräuchte mal ein paar Infos von Bauherren aus NRW.
Laut der Gesetzte in NRW muss ja ein Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz die baubegleitenden Maßnahmen durchführen und überwachen das der Bauherr entsprechend dem EnEv Nachweis auch ausgebaut hat.
Nach langer Suche habe ich endlich jemanden gefunden, der diese Nachweise für mich durchführen würde und sich daran auch keine goldene Nase verdienen möchte, allerdings versteht er nicht wieso ich als Bauherr sowas machen muss. Denn laut seiner Aussage muss eh ein KfW Experte meinen Bau überwachen um die Endbescheinigung nach Fertigstellung des Hauses für die KfW zu erstellen. Und laut meinem Kundenberater kommt diese Bescheinigung von Massa. Also sagt meine SV das diese Bescheinigung auch ausreicht für das Bauordnungsamt.
Da ja der Bauleiter zwischendurch gucken kommt, ob ich alles richtig ausbaue, kann mein SV keinen Sinn da drin sehen, das diese Baubegleitenden Maßnahmen durchzuführen sind.
Jetzt die Frage an die Bauherren aus NRW. Kennt sich da jemand mit aus, wie das abläuft? Stellt Massa die KfW Bescheinigung nur auf Grundlage der Nachweise des SV aus? Reicht das dem Bauordnungsamt wenn der Bauleiter kontrollieren kommt? Erkennt das Bauordnungsamt die Bescheinigung für die KfW auch als Bescheinigung im Sinne des Gesetztes für die Baubegleitenden Maßnahmen an?
Fragen über Fragen, und kein Land in Sicht wie das genau abzulaufen hat.
Hoffe es kann mir jemand helfen.
Schöne Grüße
Thorsten