von Brabbel »
Fr 5. Jun 2015, 09:27
Hallo,
also sowiet ich weiß bezieht sich das reine Baufesnster erstmal nur auf das Haus mit eventuellen Anbauten. Für Garagen und Carports greift dann im Regelfall §34 BauGB, welcher eine Grenzbebauung von 9 m Länge zulässt. Ich weiß es weil wir gerade selber uns mit dieser Thematik auseinandersetzen. Haben bereits eine 9m Garage und wollen noch ein Carport davor setzen...
Dieser Paragraph kann aber seitens Bauamt in beide Richtungen ausgedehnt bzw. aufgehoben werden. Ich würde dir raten einfach mal beim Bauamt durchzuklingeln... die wissen es. Habe ich auch gemacht und bei uns ist es sogar so, dass das Bauamt überhaupt kein Problem damit hat, dass wir über die 9m Grenzbebauung hinaus gehen, sofern der Nachbar dem Ganzen seinen Segen gibt.
Gruß
Brabbel