von scharl »
Di 8. Jul 2014, 15:15
wenn ich mir folgendes durchlese, stellt es mir die Haare zu Berge:
"Die Garantieleistung erfolgt ausschließlich, wenn der Defekt/die Degradation unverzüglich nach Entdeckung vom Käufer, dem jeweiligen Verkäufer/Händler oder der Luxor Solar GmbH unter Beigabe der Originalrechnung bzw. des Kassenbelegs, des Lieferdatums, Modultyps und Seriennummer schriftlich angezeigt und im Folgenden in geeigneter Weise (durch anerkanntes Testinstitut/Testverfahren/Gutachten) nachgewiesen wird. Bietet die Luxor Solar GmbH als Garantieleistung für defekte oder degradierte Module Ersatz oder Ergänzung an, so umfasst dies nicht die Kosten für den Ausbau/Austausch der beanstandeten Produkte und den Transport von unserem Lager zum Endkunden. Die Garantie wird nicht gewährt, wenn die Typen- oder Serien- nummern des Moduls geändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich gemacht wurden. Die Luxor Solar GmbH akzeptiert keine Rücksendung von Modulen ohne vorherige schriftliche Zustimmung."
(durch anerkanntes Testinstitut/Testverfahren/Gutachten), oh Gott. Da diese Leistnungen anscheinend
von den Firmen noch nicht allzulange gegeben sind, gibt es sicherlich auch noch keine Erfahrungen hierfür.
Sollte es also wirklich passieren, dass hier die Leistungsgarantie in Anspruch genommen werden kann,
dann fallen sicher noch erhebliche Kosten für den Tausch, usw.. an, bzw. auch noch für die Entsorgung
der alten Platten und dann noch für die ges. Anlage?? da die Leistungsgarantie dann sicher nicht
nur 1 Platte betrifft. Fragwürdig ist auch, ob der namhafte Hersteller dann überhaupt noch existiert.