von k2dab »
Mi 1. Feb 2012, 15:18
Sehr geehrte Frau Bleile,
wir haben heute ein weiteres Schreiben erhalten, in dem gedroht wird den Anwalt einzuschalten. Daher wollten wir uns erkundigen, ob Sie den Fall bereits prüfen konnten. Massa Haus schreibt wie folgt:
"vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Januar 2012.
Das Sie unsere Stellungnahme aus unserem Schreiben vom 11. Januar 2012, nicht akzeptieren möchten, ist sehr bedauerlich, jedoch möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir die Mehrkosten Vertraglich festgehalten haben und Sie diese mit Ihrer Unterschrift im vornhinein schon akzeptiert haben.
Wie Sie selbst beschreiben, wurde sich nicht genau festgelegt welche Maßnahmen erforderlich werden, da dies im vorhinein nicht eindeutig klar war und im Einzelfall gepfrüft wird. Bei der Nachverkauften Schneelasterhöhung handelt es sich um einen Preis. Diesem Preis liegt zu Grunde, dass wir bei Ihrem Bauvorhaben eine Schneelasterhöhung auf 2,81 KN/m² sichergestellt sein muss. Dies wurde so ausgeführt und wir können die Sicherstellung der Schneelasterhöhung auf 2,81 KN/m² zweifelsfrei bestätigen.
Aus diesem Grund bitten wir nun letztmalig, um den Ausgleich der offenen Forderung in Höhe von 3.250,00 €, umgehend bis spätestens 1. Februar 2012.
Sollten wir zu diesem Termin keinen Eingang verzeichnen können, behalten wir uns vor die Angelegenheit durch eine neutrale Stelle klären zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen aus Simmern"
Hinzuzufügen ist
1) Der Brief wurde am 24. Januar verfasst, aber erst am 30. Januar verschickt (Poststempel) und bis spätestens 1. Februar soll gezahlt werden, also heute, wo wir den Brief gerade erst erhalten haben! Das halten wir für keine angemessene Frist. Es ist auch nicht gerade die feine Art, trotz noch nicht geklärter Reklamation weiterhin Mahnungen zu schicken. Die erste hat uns bereits erreicht, obwohl noch nicht einmal eine Stellungnahme von Massa vorlag.
2) Wir haben Massa in keinster Weise damit beauftragt, ihre eigene Konstruktion zu prüfen und das auch noch für so viel Geld. Die Antwort auf die Schneelastanfrage lautete:
"eventuell muss die Umstellung auf eine Pfettendachkonstruktion erfolgen, das heißt, konstruktiv werden Mittelpfetten notwendig, die Außenoptik und Kontur bleibt wie bei einer Kehlbalkendachkonstruktion erhalten.
Die Mehrkosten für die Schneelasterhöhung auf 2,81 KN/qm betragen 3.250,00 EURO.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an."
Da geht man doch zu recht davon aus, dass irgendwelche Änderungen oder Verstärkungen, die die Konstruktion betreffen, vorgenommen werden müssen. Ob nun auf Pfettendach umgestellt, oder durch andere Maßnahmen die Konstruktion verstärkt wird. Es steht nirgendwo geschrieben, dass nur die Sicherstellung der Schneelast diesen Mehrpreis ausmacht. Es wurde auch kein Wort darüber verloren, dass wenn die Pfettendachänderung vorgenommen werden müsste, dadurch noch weitere Kosten enstehen würden.
3) Bei Vertragsabschluss hat uns niemand darauf hingewiesen, dass die Massa Häuser nur für eine Schneelast von 1,5 KN/qm ausgelegt sind, also dass überhaupt ein Mehrpreis fällig ist. Obwohl unser Verkaufsberater vor unserem schon zwei Häuser des gleichen Modells(!) im allergleichen Baugebiet verkauft und damit geworben hat, er würde sich in unserem Baugebiet auskennen.
Warum ist eine Einzelfallprüfung notwendig, wenn diese beiden Häuser auch die Schneelast von 2,81 KN/qm aushalten? Wenn ein weiteres Haus in unserem Ort aufgestellt wird, muss dann diese Baufamilie wieder für die reine Berechnung der Schneelast 3.250 EUR bezahlen?
4) Die weiteren, im Abnahmeprotokoll erfassten Mängel, wurden, nach einigen nicht eingehaltenen Terminabsprachen, erst zum Teil am 23. Januar 2012 behoben. Der Vollwärmeschutz, der beim Transport kaputt gegangen ist, wurde immer noch nicht repariert. Es wäre uns also zugestanden bzw. steht uns noch zu, allein wegen der offenen Mängel, einen Teilbetrag der Rechnungssumme einzubehalten.
Wir würden uns über eine schnelle (Zwischen)Info sehr freuen.