Hi,
zu dem Thema habe ich auch mal eine Frage.
Wir hatten im Juli unseren Notartermin zum Kauf des Grundstückes und gleichzeitig für die Eintragung der Grundschuld.
Kurz danach haben wir dann auch Post vom Notariat bekommen mit dem Kaufvertrag und der Grundschuldbestellung.
3 Wochen später kam dann vom Grundbuchamt ein Kostenbescheid für die Eintragung einer Grundschuld und die Eintragung einer Vormerkung.
Die Vormerkung ist ja wichtig, damit der Verkäufer das Grundstück nicht 2 mal verkaufen kann.
Heute riefen wir beim Grundbuchamt an um zu erfahren wann denn der richtige Eigentümerübergang denn eingetragen ist.
Die Info war, dass kann noch 2-3 Monate dauern.
Uns wurde beim Notartermin vom Verkäufer (Gemeinde) und Notar etwas von bis zu 6 Wochen erzählt. Diese sind jetzt um.
Jetzt meine Frage, da die Grundschuld schon eingetragen ist und auch die Vormerkung drin steht, können wir schon anfangen zu bauen? Sonst wird es dieses Jahr ja nichts mehr.
Gruß
der Peter