Grundstücksfrage

Grundstücksfrage

Beitragvon Jas89 » Di 22. Dez 2015, 09:08

Guten Morgen,

wir sind schon lange auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück für unser Massa-Haus. Gefunden haben wir das für uns perfekte Grundstück jetzt in einem kleinen Ort, Bauvoranfrage wurde auch schon gestellt und genehmigt.
Jetzt habe ich eine kleine Frage was das Grundstück anbelangt. Im Moment ist das Grundstück noch als landwirtschaftliche Nutzfläche im Grundbuch vermerkt. Würde mich, da die Bauvoranfrage positiv war auch nicht stören ( in der Nachbarschaft stehen schon Häuser), aber die Bank möchte aufgrund der Beleihungswertermittlung, dass da Gebäude-und Freifläche drin steht.
Bei der für uns zuständigen Verwaltung bekam ich nur die Auskunft, dass das die Kreisverwaltung nicht tangiert und sie nicht zuständig sind.

Weiß hier zufällig jemand wer dafür zuständig ist? Oder wie man da vorgehen muss?

Vielen Dank und viele Grüße
Jasmin
Jas89
 
Beiträge: 9
Registriert: Mi 22. Jul 2015, 20:25

Re: Grundstücksfrage

Beitragvon ThorstenundSteffi » Di 22. Dez 2015, 11:10

Hi,

mir ist unklar, auf welcher Basis die Bauvoranfrage positiv beschieden wurde.
Denn auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche kannst Du so einfach eben mal kein Haus bauen. Weshalb die Bank ja nun auch nachfragt. So wie jetzt der Eintrag im Grundbuch steht, bekommst Du niemals von der Bank auch nur einen Euro Kredit für den Grundstückskauf + Hausbau.

Wen man jetzt fragt? Ich würde an Deiner Stelle mal sukzessive alle abklappern und mich durchfragen:
- Bürgermeisteramt
- Bauamt
- Liegenschaftsamt/Katasteramt
- Die Nachbarn die Du nanntest (vielleicht haben die den Vorgang ja schon erfolgreich hinter sich gebracht)

Du hast Dich im übrigen auch im Falle eines Erfolges schon grob erkundigt, welche Erschließungskosten auf Dich zukommen können? Auch wenn Häuser bereits nebenan stehen, können diese Kosten schnell im Bereich 10T Euro und mehr betragen, ggfs. sogar 20T oder höher. Das kann Dir nur die Gemeinde sagen. Schon deshalb wird aus einem vermeintlichen Schnäppchen fix ein doch nicht so preiswertes Grundstück.

LG
Thorsten
ThorstenundSteffi
 
Beiträge: 322
Registriert: Do 30. Mai 2013, 08:53

Re: Grundstücksfrage

Beitragvon Jas89 » Di 22. Dez 2015, 12:10

Das Grundstück auf dem wir bauen wollen ist vor ein paar Jahren geteilt worden und auf dem anderen Teil steht jetzt das Nachbarhaus( Erzählungen des aktuellen Besitzers und das geht auch auf dem Grundbuch sowie dem damaligen Kaufvertrag hervor), das war damals ja dann aller Wahrscheinlichkeit halber auch landwirtschaflich genutzte Fläche. Auf welcher Grundlage der Antrag genehmigt wurde kann ich nicht ( oder noch) nicht sagen, da unsre Verwaltung das Schriftstück erst im Januar versenden wird( ich weiß auch nicht ob da eine Begründung dabei stehen wird).
Ich habe deinen Rat befolgt und Katasteramt und Bürgermeister kontaktiert. Mal sehen was dabei rauskommt.

Das Grundstück ist laut Besitzer auch voll erschlossen ( würde ich aber so oder so irgendwie in den Kaufvertrag aufnehmen lassen, dass wir das Grundstück nur unter dieser Bedingung kaufen würden(genauso mit der Bebauung und einer evtl. Rückabwicklung, was auch mit dem Verkäufer schon besprochen ist)).

Danke für die Hinweise.
Jas89
 
Beiträge: 9
Registriert: Mi 22. Jul 2015, 20:25

Re: Grundstücksfrage

Beitragvon ThorstenundSteffi » Di 22. Dez 2015, 16:47

Ah ja. Jetzt verstehe ich. Damals ist ein Flurstück geteilt worden und damit man die Erschließungskosten / Anschlusskosten (Gas/Wasser/Strom) reduziert, hat man einen Teil (den ihr jetzt kaufen wollt) als LW-Fläche gelassen. Passiert öfter, sowas.

Was Du "Grundstück" nennst, heißt Flurstück.

Momentan ist es so:
Das Flurstück Deines Nachbarn (Verkäufer?) ist erschlossen. Auch wenn es früher ein Flurstück gewesen ist, jetzt sind es eben deren zwei. Die einem derzeit (scheinbar, so lese ich das raus) gehören, aber unterschiedlichen Zwecken gewidmet sind.

Dein vielleicht zukünftiges Flurstück (Grundstück): Ist nicht zwangsläufig deswegen mit erschlossen. Es ist LW-Nutzfläche. Ich vermute: Die Gemeinde wir da fix eine Hand drüber halten und sicher Geld sehen wollen. Vielleicht ist Dein Verkäufer des naiven Glaubens, weil bei Ihm am Flurstück Strom/Wasser/Gas/Abwasser liegt und früher alles eines war, ist das jetzt für das andere auch gültig? Dem wird vermutlich nicht so sein! Wäre der Trick real umsetzbar, das würden tausende von Leuten ausnutzen, ohne Ende..... :D

Lass Dir das notariell im Kaufvertrag zusichern, dass das Flurstück welches du erwirbst dann auch voll erschlossen und lastenfrei übergeben wird. Frage im Zweifel den Notar nach "Fallen". Dazu ist er da.

Ich würde dennoch vorher noch mal die Gemeinde nach allem Weiteren fragen. Nicht dass die meinen (Beispiel), sie bauen jetzt da wegen 13,50 m noch die Straße um 35.000 Euro länger.....Fallen lauern überall.....

Bei den Gegebenheiten sollte die Um-Widmung Deines Flurstücks in Bauland jedoch aus meiner Sicht generell möglich sein. Rechne jedoch mit Umschreibungs- und Vermessungskosten, plane mal hier ein paar 1000 zusätzlich in den Finanzierungsplan mit ein. Kann nicht schaden.

Was mir noch einfällt: Ein öffentlich bestellter Vermesser (findest Du in Deiner Gegend über Google) kann Dir über die Dinge perfekt Auskunft geben. Du solltest Dich in so einem Fall perfekt absichern, um keine Bauchlandung zu machen.

Viel Glück und Erfolg.

Thorsten
ThorstenundSteffi
 
Beiträge: 322
Registriert: Do 30. Mai 2013, 08:53

Re: Grundstücksfrage

Beitragvon Jas89 » Mi 23. Dez 2015, 08:36

Ja ich werde mich in jedem Fall absichern. Mit dem Verkäufer ist es auch abgesprochen dass, falls wir aus welchen Gründen auch immer doch nicht bauen können, es zu der Rückabwicklung des Vertrages kommt. Im Kaufvertrag würde ich das auch auf jeden Fall vermerken lassen, dass wir ein voll erschlossenes Grundstück/Flurstück kaufen.
Ich hab jetzt mal alles angeschrieben was du erwähnt hast und harre der Dinge die da kommen.

Ich werde hier dann nochmal Rückmeldung geben, wie die Geschichte ausgegangen ist :-).

Danke für die Tipps und frohe Festtage :)
Jas89
 
Beiträge: 9
Registriert: Mi 22. Jul 2015, 20:25

Re: Grundstücksfrage

Beitragvon ThorstenundSteffi » Mi 23. Dez 2015, 22:14

Sehr gerne geschehen.

Ebenfalls frohe Weihnacht und guten Übergang nach 2016 für Euch.

Bei Fragen: Einfach melden.

Ich bin gespannt - aber auch sehr zuversichtlich - was jetzt bei Euch passiert. Nochmals wirklich viel Erfolg und alles Gute.

Beste Grüße
Thorsten
ThorstenundSteffi
 
Beiträge: 322
Registriert: Do 30. Mai 2013, 08:53


Zurück zu Fragen und Anregungen



cron