Baufenster ???

Baufenster ???

Beitragvon FurtherNikki » So 10. Feb 2013, 11:01

Hallo an alle,

mal wieder bin ich da mit einer Frage :D
Wir sind ja zur Zeit auf der Suche nach einem Grundstück und immer wieder liest man von einem
Baufenster.Ist das die kompl Grösse von dem Haus mit einem Erker ? (complete 1) Oder muss man noch
was draufrechnen wegen dem Abstand zu den Nachbarn?
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Re: Baufenster ???

Beitragvon connyundpeter » So 10. Feb 2013, 11:09

Hi,

das Haus (mit Erker) muß ins Baufenster gehen.
Die 3m zur Grenze zum Nachbarn müssen auch eingehalten werden.
Im Baufenster könnt ihr das Haus platzieren.
Achtung aber auf die Textfestsetzungen.
Da kann die Giebelausrichtung vorgegeben sein !
Also immer den Bebauungsplan mit Text besorgen und dann sollte es schon klarer sein.

Viele Grüße
Peter
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Re: Baufenster ???

Beitragvon Puffbohne » Mi 13. Feb 2013, 15:14

Hallo,

das Baufenster besagt, in welchem Bereich das Haus mit allen dazu gehörigen Anbauelementen hinein muss.

Dazu zählt auch bspw. das Treppenpodest am Eingang.

Die 3m-Grenze zum Nachbarn hat beim Baufenster keine Bedeutung, solange das Baufenster bis an die Grenze reicht.

Ich hätte auch problemlos Grenzbebauung machen können, müsste dafür aber an der Grenzmauer auf die Fenster verzichten.
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Re: Baufenster ???

Beitragvon MatzeF » Mi 13. Feb 2013, 16:14

Hallo

soweit mir bekannt wird das Baufenster bei der Geländedraufsicht festgelegt.
Man darf mit seinem Haus nicht außerhalb der Flucht aller bereits vorhandenen Gebäude.
Einfach mit Google ein Luftbild machen und dann mit einem Lineal die Flucht "vorn und hinten einzeichen.
Bei Bekannten haben Sie Ihm sogar das Terassendach untersagt obwohl es nach hinten raus ist.
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Re: Baufenster ???

Beitragvon curfew » Sa 23. Feb 2013, 12:33

Das Baufenster ist in jedem Bebauungsplan ersichtlich, und alle festen Bestandteile des Gebäudes müssen innerhalb bleiben.

Puffbohne hat geschrieben:Die 3m-Grenze zum Nachbarn hat beim Baufenster keine Bedeutung, solange das Baufenster bis an die Grenze reicht.


Doch. Das Baufenster in den Bebauungsplänen geht immer über mehrere Grundstücke hinweg, aber das hat nicht zu bedeuten, daß man bedenkenlos an die Grenze bauen kann, weil man im Baufenster ist.
Die Grenzabstände und diesbezüglichen Vorschriften sind aber bundeslandabhängig.
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Re: Baufenster ???

Beitragvon Puffbohne » Mo 25. Feb 2013, 12:59

Bei unserem Baugebiet ist es definitiv so, dass ich lt. Baufenster Grenzbebauung in eine Richtung betreiben darf.

Sprich, ich darf an das Grundstück meines rechten Nachbarn nahtlos bauen, an dass des linken allerdings nicht (4m Abstand).

Steht sogar ausdrücklich im Notarvertrag drin.

Lt. Auskunft des Verkäufers (LEG) kann innerhalb des Baufensters die Position frei gewählt werden.
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Re: Baufenster ???

Beitragvon MarkusKathrin » Mo 25. Feb 2013, 15:53

Wäre mal interessant, ob es da von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt. Aber hier in RLP ist es genau so wie @curfew bereits geschrieben hat. Du darfst nur im Baufenster bauen, musst aber die Grenzabstände (3m) einhalten. Außnahme wäre eine Garage. Wenn diese nicht höher als 3m (auf der Seite, die auf der Grenze stehen würde) wird, darf Sie auf die Grenze gebaut werden. Aber das Haus selber, also Wohnraum, hat den Abstand auf jeden Fall einzuhalten. Ein befreundeter Architekt hat mir mal erklärt, das hätte mit Brandschutzbestimmungen zu tun (glaub ich jedenfalls?!).


Gruß Markus
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Re: Baufenster ???

Beitragvon Luga » Mo 25. Feb 2013, 17:20

Im Land Niedersachsen ist es genau so, wie Markus und curfew es auch beschrieben haben. Die Garage darf dann aber auch nicht länger als 9m sein. Wenn auf dem Nachbargrundstück bereits ein (altes) Haus steht, das noch direkt an der Grenze gebaut wurde (damals glat noch nicht die Bauordnung), dann muss man sogar auf seinem eigenen Grundstück jetzt 6 Meter Abstand halten (also die, die man sonst auch hätte, wenn jeder 3 Meter eingehalten hätte). So ist das z. B. bei uns. Unsere Nachbarn haben ihr Haus vor 50 Jahren direkt an die Grenze gebaut.

Gruß
Gaby
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Re: Baufenster ???

Beitragvon MarkusKathrin » Mo 25. Feb 2013, 17:59

Stimmt, das mit den 9m hab ich unterschlagen :) .

Das mit den 6m Abstand ist aber auch noch irgendwie drehbar, da es da irgendwie noch auf die Gebäudehöhe ankommt. Die 6m werdens in dem Fall sein, weil das bei deinem Nachbarn ja scheinbar das Haupthaus ist. Garage an Garage kann meines Wissens nach eigentlich auch direkt aneinander gebaut werden, wenns das Baufenster hergibt. Und ich glaube (weiß aber nicht), dass Garage zu Wohngebäuude theoretisch auch 3m Abstand reichen....
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Re: Baufenster ???

Beitragvon Luga » Mo 25. Feb 2013, 19:08

Also an den 6m Abstand kannst du leider nichts machen. Aber das stört uns nicht, weil das Grundstück groß genug ist und wir eh in der anderen Ecke bauen wollen (Nord/Ost).
Garage an Garage kannst du aneinander bauen, wenn, wie du schon geschrieben hast, das Baufenster es hergibt.
Garage zu Wohngebäude brauchst du auch keine 3m einhalten wenn die Garage keine 9m lang ist und es auf der Seite des Hauses und der Garage keine Fenster, bzw. Aufenthaltsräume gibt.
Wir bauen unsere Garage mi 2 Meter Abstand zum Haus. Die Kellerfenster können dort bleiben, da es kein Wohnkeller (also keine Aufenthaltsräume) ist.
Habe mich sehr viel mit der NBauO beschäftigt :-)
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