von Luga »
Mo 25. Feb 2013, 19:10
Korrektur: der Abstand innerhalb des Grundstückes kann unterschritten werden, wenn die Gebäude nicht länger als 15m sind (hatte vorhin 9m geschrieben). Ansonsten müsstest du den Abstand so halten, als wenn dazwischen eine Grenze verläuft (also 6m).