Bauen im PLZ 87XXX

Re: Bauen im PLZ 87XXX

Beitragvon Andre1983 » Sa 8. Okt 2016, 19:07

Jetzt habe ich mir das ganze auch mal durchgelesen.

Also wir bauen ja auch am Ortsrand. Da steht auch was bei unserem Teil vom Grundstück ein Teil auch irgend was von Schallschutzklasse 3 uns so ein paar lilane Streifen auf dem Grundstück.

War das bei dir auch so ? Jetzt habe ich auch wieder etwas Bedenken. Gut wir hatten aber auch noch keinen Termin beim Architekten und hatte mir das schon auf meine To DO Liste geschrieben wenn wir den Termin beim Architekten haben.

Mal schauen was da dann rauskommt.
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Re: Bauen im PLZ 87XXX

Beitragvon poltergeist0815 » Sa 8. Okt 2016, 20:27

Alles muss Schallschutzklasse 4, verstärkte Dachkonkstruktion, Rolläden austauschen, zusätzliches WDVS ums Haus, KWL vorgeschrieben und alles mit Prüf- und Einbaubericht belegbar und auf Verlangen vorzuzeigen. Implizit komplett neue Statik berechnen... wir sind bei ca 15T€ Mehrkosten für den Quatsch... nach oben offen. (Wollte ja so tolle Wintergartenelemente, wird somit eine SSK4 Sonderanfertigung... ich "freu" mich so wirklich auf die finalen Kosten für diese Bauoption.... )

Das tolle Papier von der Gemeinde, also wie das Grundstück bebaut werden sollte, KEINE Relevanz für das Landratsamt "Kommt nicht von uns, nicht von Bedeutung". Entsprechend auch nicht in der Finanzplanung.

Ach ja, für Ortsrandbebauungen gelten generell Sonderregeln, die nicht anzuwenden sind, handelt es sich um ein "reguläres" Grundstück. Oh, und wenn du, wie ich, noch eine Staatsstraße vor der Tür hast kommen noch ein paar weitere Sonderregeln aus dem bayrischen Baugesetz hinzu...

Hätte mir irgendwer auch nur im Ansatz erzählt, dass solche absurden Auflagen existieren hätte ich den ganzen Quatsch wohl gar nicht erst angefangen. Jetzt muss ich da durch, der finanzielle Verlust wäre sonst zu hoch.

Ich hoffe mal für dich die zicken net so derb rum wie bei mir, sonst stehst du auch in nem Jahr noch da und schaust eine Grube an... Kleiner Tipp: lass dein Architekt mit dem Amt reden, mit den Bauherren möchten sich die feinen Damen und Herren nicht abgeben. Entweder "keine Auskunft" oder die schreien einen so derb an (und legen danach knallhart auf), dass man denkt man sei im Kindergarten und habe jemand den Lutscher geklaut... Sag zu viel gegen diese übertriebenen Maßnahmen und die drohen dir wirklich, wortwörtlich, "Wenn ihnen das nicht passt, lehnen wir den Antrag einfach ab". Ständig auch der Schlusskommentar "Ich weiß ja nicht warum sie sich so aufregen, sie bauen an einer Straße und da sind das ganz normale Auflagen". Dann kommen die noch mit "Unser Baujurist wird die Auflagen vom Bearbeiter prüfen und dann freigeben. Danach sind diese fest und teil der Baugenehmigung und einzuhalten". Mittlerweile reg ich mich schon gar nimmer drüber auf, ich lach mich eher noch kaputt über den Quark. Echt, ich hab eine Auflage, und zwar die erste genannte "Fenster X darf nachts nie geöffnet werden"....

Brauchst du dann ein Schalltechnisches Gutachten, kann ich dir einen Gutachter nennen. Der arbeitet schnell und schiebt einen auch mal kurzfristig dazwischen :) .
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Re: Bauen im PLZ 87XXX

Beitragvon Andre1983 » So 9. Okt 2016, 19:35

Ich werde es mir merken ich hoffe mal das das nicht kommt.

Ich stell mir nur die frage war bei dir auf deinem Bauplan bzw. Bebauungsplan eingezeichnet das da lärmSchutz etc gemacht werden muss bzw die schallschutzklasse ?? Oder war bei dir da nichts ??
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Re: Bauen im PLZ 87XXX

Beitragvon poltergeist0815 » Mo 10. Okt 2016, 06:23

Einen Bebauungsplan "in dem Sinne des Wortes" gab es nicht. Es wurde nur eine Satzung der Gemeinde ausgestellt, die ja effektiv "wertlos" ist, in der drinnen bezüglich Lärmschutz nur drinnen stand: "Haus an Stelle X, Garage davor, Mindestabstand von Y Meter, Zaun dazwischen" und ein Hinweis auf Geruchsbelästigung wegen dem Acker.

Der ganze Lärmschutzmist kommt vom Landratsamt, mit der steten Begründung "Normale Standardvorschriften heut zu Tage wenn an Straßen gebaut wird".

Mich würde ehrlich gesagt dein Lageplan interessieren und ob vor dem Haus eine normale Bundesstraße oder auch eine Staatsstraße liegt.
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Re: Bauen im PLZ 87XXX

Beitragvon Andre1983 » Mo 10. Okt 2016, 12:24

Klar also schau dir den BP plan mal an. Hier ist alles super sauber aufgelistet. Genau so wie bei der Satzung ließ dir das mal durch

http://kettershausen.vg-babenhausen.de/index.php?id=5242,91
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Re: Bauen im PLZ 87XXX

Beitragvon poltergeist0815 » Mo 10. Okt 2016, 19:02

Ok, ne schnelle Durchsicht der Begründung.
Du hast auch ähnliche Auflagen, aber im Gegensatz zu mir schon im Vorfeld erwähnt. Zudem hast du noch, wohlmöglich eine Mauer, als schallmindernde Maßnahme, vor dem Haus. Zusätzlich hast du fixe Positionen vorgeschrieben an denen der Bau zulässig ist. Schallrelevante Werte sind gleich zu meinen geforderten. Sollte das schalltechnische Gutachten auch um die 60-70dBA Außen(Straßen)lärm bescheinigen und du im unmittelbaren Bereich sein, dann mach dich auf den selben Spaß wie bei mir gefasst.

Die können auch fordern, dass du ein aktuelles Gutachten anfertigen lässt, das die aktuellen Verkehrswerte bzw. deren Lärmbelastung und baukonstruktive Veränderungen als Gegenmaßnahme wiederspiegelt. Dieses Gutachten bezieht nämlich deine Baupläne für dein Haus ein und bewertet, ob es geeignet ist, um den Lärm zu widerstehen.

Preisliste von massa für die Änderungen pro qm hab ich mittlerweile sogar erhalten....
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Re: Bauen im PLZ 87XXX

Beitragvon Andre1983 » Di 11. Okt 2016, 09:41

Ach ich glaube so schlimm wird es nicht werden, da wir ja ja nicht DIREKT an der B300 Bauen sondern quasi ein Feld weiter wo wir nur so einen Teilstreifen haben.

Daher sehe ich das ganze etwas entspannt.

Vor allem müssen wir nicht aufs Landratsamt oder dergleichen, sondern bei uns wird nur in der Gemeindesitzung angesprochen durchgegangen durchgewunken ;) also alles kein Stress hier denke ich.
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Re: Bauen im PLZ 87XXX

Beitragvon poltergeist0815 » Di 11. Okt 2016, 11:20

Die Gemeinde ist die erste Instanz die das OK gibt, dass dein Haus ins Ortsbild passt. Die reicht es danach an das Landratsamt durch, damit die die finale Baugenehmigung erteilen. Das kann/darf die Gemeinde nicht..
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Re: Bauen im PLZ 87XXX

Beitragvon Andre1983 » Di 11. Okt 2016, 11:58

Ach ich seh das mal nicht so Duster. Dann mach ich Upgrade von den Fenstern auf SSk 3 und fertig :) :lol:
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Re: Bauen im PLZ 87XXX

Beitragvon poltergeist0815 » Do 13. Okt 2016, 18:53

Gut, dann viel Erfolg ;)
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