Alles muss Schallschutzklasse 4, verstärkte Dachkonkstruktion, Rolläden austauschen, zusätzliches WDVS ums Haus, KWL vorgeschrieben und alles mit Prüf- und Einbaubericht belegbar und auf Verlangen vorzuzeigen. Implizit komplett neue Statik berechnen... wir sind bei ca 15T€ Mehrkosten für den Quatsch... nach oben offen. (Wollte ja so tolle Wintergartenelemente, wird somit eine SSK4 Sonderanfertigung... ich "freu" mich so wirklich auf die finalen Kosten für diese Bauoption.... )
Das tolle Papier von der Gemeinde, also wie das Grundstück bebaut werden sollte, KEINE Relevanz für das Landratsamt "Kommt nicht von uns, nicht von Bedeutung". Entsprechend auch nicht in der Finanzplanung.
Ach ja, für Ortsrandbebauungen gelten generell Sonderregeln, die nicht anzuwenden sind, handelt es sich um ein "reguläres" Grundstück. Oh, und wenn du, wie ich, noch eine Staatsstraße vor der Tür hast kommen noch ein paar weitere Sonderregeln aus dem bayrischen Baugesetz hinzu...
Hätte mir irgendwer auch nur im Ansatz erzählt, dass solche absurden Auflagen existieren hätte ich den ganzen Quatsch wohl gar nicht erst angefangen. Jetzt muss ich da durch, der finanzielle Verlust wäre sonst zu hoch.
Ich hoffe mal für dich die zicken net so derb rum wie bei mir, sonst stehst du auch in nem Jahr noch da und schaust eine Grube an... Kleiner Tipp: lass dein Architekt mit dem Amt reden, mit den Bauherren möchten sich die feinen Damen und Herren nicht abgeben. Entweder "keine Auskunft" oder die schreien einen so derb an (und legen danach knallhart auf), dass man denkt man sei im Kindergarten und habe jemand den Lutscher geklaut... Sag zu viel gegen diese übertriebenen Maßnahmen und die drohen dir wirklich, wortwörtlich, "Wenn ihnen das nicht passt, lehnen wir den Antrag einfach ab". Ständig auch der Schlusskommentar "Ich weiß ja nicht warum sie sich so aufregen, sie bauen an einer Straße und da sind das ganz normale Auflagen". Dann kommen die noch mit "Unser Baujurist wird die Auflagen vom Bearbeiter prüfen und dann freigeben. Danach sind diese fest und teil der Baugenehmigung und einzuhalten". Mittlerweile reg ich mich schon gar nimmer drüber auf, ich lach mich eher noch kaputt über den Quark. Echt, ich hab eine Auflage, und zwar die erste genannte "Fenster X darf nachts nie geöffnet werden"....
Brauchst du dann ein Schalltechnisches Gutachten, kann ich dir einen Gutachter nennen. Der arbeitet schnell und schiebt einen auch mal kurzfristig dazwischen
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