von Maerzke »
Sa 5. Okt 2013, 15:37
Die Kosten eines Baugenehmigungsverfahren ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und richtet sich auch durch die jeweils zu durchlaufenden Instanzen.
Das heißt z.Bsp. es gibt Freistellungsverfahren in denen es reicht wenn der Gemeinderat über den Antrag abstimmt und diesen für spricht, das Bauamt des Landrates gibt dann nur noch das obligatorische OK. Bei Städten ist das ähnlich.
Wenn der Bau z.Bsp. von der Bausatzung abweicht, wird der Bauantrag nach der Gemeinderatssitzung auch noch durch den Landrat oder der Stadt geprüft. Somit steigen natürlich die Kosten des Genehmigungsverfahren.
Die genauen Kosten für dein Bauantrag kann der Kostensatzung oder dem Kostengesetz deiner Gemeinde oder Stadt entnommen werden.
Die Kosten unseres Freistellungsverfahren beliefen sich auf sage und schreibe 28,-€, hinzu kommen noch Kosten für Katasterauszug und Vermessungsgebühren für das Vermessen des Neubaus.
Deine Frage kann man also nicht verallgemeinern.