Ich muss das Thema leider nochmals hochholen.
Ich habe gerade von der Bg-Bau ein nettes Schreiben bekommen, dass die mir eine Ordnungswidrigkeit gemäß §58 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der BG Bau vorwerfen, da ich die Stunden nicht gemeldet habe.
Die hatten von mir ursprünglich eine Liste der Bauhelfer abgefragt, danach habe ich nicht mehr von denen gehört, da die alle Briefe an meine alte Adresse geschickt haben (waren ja inzwischen eingezogen).
Jetzt fordern die 2500€ Strafe von mir, da ich (ACHTUNG, jetzt kommts!!!) als Unternehmer!!! meiner Verpflichtung nicht nachgekommen wäre.
Ich habe keine ahnung, was die geraucht haben....
Wieviel durftet ihr sonst so an die abdrücken?