Hallo liebe Massa Community,
nun gehören auch wir dazu.
Geplant ist das 16.04S.
Wir freuen uns, aber schon jetzt kommen so viele Fragen und Sorgen auf.
Wir stehen kurz davor ein passendes Grundstück zu kaufen. Allerdings sind wir absolute Laien und haben Sorge, dass die Kosten der Erdarbeiten explodieren.
Das Grundstück weist eine leichte Hanglage auf. Wir haben (hoffentlich) einen ausreichenden Puffer eingeplant.
Nun liegt uns aber der Kaufvertrag vor, den wir vor dem Notartermin eingehend studieren sollen.
Dabei sind folgende Klauseln aufgefallen:
g) die baulichen Anlagen sind so auszubilden, dass im Rahmen der Tiefbauarbeitem an den vorhandenen Entwässerungsanlagen keine Sicherungsmaßmahmen an den privaten Bauwerken erforderlich werden, falls diese im Bereich des 1,5m breiten Kanalsschutzstreifens liegen
h) sollte im Rahmen der Tiefbauarbeiten der im Flurstück 291 verlegte öffentliche Kanal abgegraben werden, hat die Rückverlegung in den nicht bebauten Bereich nach Vorgaben der Stadt H. zu erfolgen.
Was bedeuten diese Regelungen? Wir bauen ohne Keller. Das Grundstück wird von uns begradigt. Besteht Gefahr auf einen solchen Kanal zu treffen? Ist es hinderlich?
Vllt ist eine dumme Frage, aber zum Thema Erdarbeiten haben wir leider keine Erfahrungen und dementsprechend Sorge.