illen hat geschrieben:Hallo zusammen,
bitte um Aufklärung.
Die LWWP muss ja ein Mal im Jahr gewartet werden sonst greift Garantie nicht im Ernstfall ein. Wir haben ein von Tcalor.
Ich habe mit mehreren Betrieben telefoniert, die Tcalor Partner sind. Alle sagten, dass die jenigen die die Heiz und Sanitärinstallation ausgeführt haben, auch warten müssen. Sonst würde Garantie auch wieder ungültig.
Bay Wa hat wiederum gesagt wir warten nicht, müssen sie selbst jemand suchen. Wie macht ihr das? Und wann ist das erste Jahr zu Ende, zählt man da ab Inbetriebnahme?
Und habt ihr einen Garantieschein etc erhalten?
Das ist falsch. Zuerst mal zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden. Du sprichst die 5-jährige Gewährleistung nach BGB bei Werkverträgen an. Die bleibt solange bestehen, wie das Gerät gewartet wird und dabei ist es total unerheblich, ob du das Unternehmen nimmst, welches die Wärmepumpe installiert hat oder nicht. Das Unternehmen kann seinen Mitbewerbern ja nicht pauschal "Blödheit" vorwerfen.
Solltest du noch zusätzliche Garantievereinbarungen mit dem Hersteller der Wärmepumpe getroffen haben, dann musst du dich in einem Garantiefall an den Hersteller der Pumpe wenden. Eine Garantie ist eine zusätzliche Leistung, welche in der Regel vertraglich garantiert wird (Coupon über Registrierung irgendwelcher Teile / Geräte beim Hersteller).
Nimm dir einen Heizungsbauer um die Ecke und lass das Ding warten. Wenn ein Gewährleistungsfall entsteht, rufst du die Firma an, welche die Pumpe installiert hat. Die kann sich in keinster Weise damit herausreden, dass nur Sie als wartungsdurchführendes Unternehmen in Frage käme. Da wäre ein schönes Deutschland... ich gewähre absofort allen meinen Kunden 100 Jahre Gewährleistung und sichere mir so für die nächsten 100 Jahre die Wartungsaufträge...