Bauzeitenplan

Bauzeitenplan

Beitragvon massaBauherr » Mi 15. Mai 2019, 12:45

Hallo,

bekommt man ausser dem Bauzeitenplan in der Baubeschreibung auch den seit 01.01.2018, rechtlich vorgeschriebenen, verbindlichen Fertigstellungstermin, oder alternativ die verbindliche Dauer der einzelnen massa Gewerke (§ 650k BGB)?

Ansonsten kann sich massa, laut deren Plan, ja mehr als 15 Monate mit der Fertigstellung Zeit lassen.
massaBauherr
 
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Re: Bauzeitenplan

Beitragvon Minerol » Mo 5. Aug 2019, 11:16

Hallo MassaBauherr,

wie Du schon sagst, muss der Fertigstellungstermin genannt werden: https://www.bsb-ev.de/verbraucherservice/verbraucherfeindliche-klauseln/bauzeit-termine-vertragsstrafen/ - so ist das zumindestens beim BGB.

Bei der VOB regelt das die DIN 1961 § 5: https://www.baunormenlexikon.de/norm/din-1961/2009-340-3078-49f9-902a-22000a53375d#2009-dad-1135-41c0-8689-c8de6eba60df.

Für Dich ist als Häuslebauer ist ja das BGB entscheidend, und ja neben dem Bauzeitenplan sollte Dir auch ein genauer Fertigstellungstermin genannt werden.

VG
Michael
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Re: Bauzeitenplan

Beitragvon DeFa » So 13. Okt 2019, 16:33

Hallo,

habe mich heute hier angemeldet und wollte mal fragen, ob ihr wisst, wann einem der Fertigstellungstermin genannt werden muss? Von Anfang an? Unser Herr von Massa hat uns die ganze Zeit gesagt, wir können ca. im November mit der Bodenplatte rechnen... jetzt war ich auf der Suche nach einem Tiefbauer und jetzt sind wir auf einmal bei Anfang nächsten Jahres mit der Bodenplatte laut Massa?!

LG
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Re: Bauzeitenplan

Beitragvon babydoom80 » So 13. Okt 2019, 18:57

gibt es alles nichts.

wir haben damals kurz nach der Chaoszeit unser Haus bekommen.

Da konnten wir froh sein, dass wir nicht so ewig warten mussten wie andere.
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