von Wolle »
Mi 12. Dez 2018, 05:00
Hallo,
Ich habe gerade eben extra noch mal in eurer landesbauordnung nachgeschaut und da bei euch ein gültiger Bebauungsplan wohl vorliegt und ihr euch an diesen gehalten habt, könnt ihr unter Umständen auch ein Kenntnisgabeverfahren durchlaufen.
Mit analog zu der Regelungen in Baden-Württemberg geht Ka dürfte nach einreichen der kompletten Unterlagen nach vier Wochen automatisch anfangen mit bauen.
Bespricht diese Möglichkeit doch einfach mit eurem Architekten ob dieser dem Kenntnisgabeverfahren zustimmt.
kostenersparnis bei einem solchen Verfahren lag bei uns bei über 1600 €.
der Nachteil ist dass man keine richtige Baugenehmigung erhält. Das heißt, solltet Architekt irgendwo Fehler gemacht haben und sich doch nicht an den B-Plan gehalten haben oder an sonstigen Vorschriften der MBV LBO oder oder oder wird aus eurem schönen Haus ruckzuck ein sogenannter schwarzbau.
Was ist gibt auch bei diesem Verfahren erhebliche Nachteile welche man eben in Kauf nehmen muss.
Aber da ein B-Plan jetzt nicht so kompliziert ist, denke ich mal dass ihr das auf die Reihe bekommt zu überprüfen ob diese auch wirklich umgesetzt ist.
Bei uns dauert ein vereinfachtes baugenehmigungsverfahren zwischen zwei und drei Monaten und ein normales genehmigungsverfahren in etwa 3 Monate bis unendlich
Alle drei haben eins gemeinsam.... Du brauchst bei allem exakt die gleichen Unterlagen.