Hallo zusammen,
derzeit sind wir was die Beseitigung der Mängel durch die Fa. Massa bzw. Sub Unternehmen mehr als unzufrieden.
Auch nach mehrmaligen Auffordern ( kein offizielles Schreiben ) wird dem nicht nachgekommen.
Jetzt bin ich kurz davor mich mit unserer Rechtsschutz auseinanderzusetzen und mich über meine Rechte nach BGB zu informieren.
Laut BGB kann ich bei nicht Erfüllung den Mangel auf Kosten von Massa selbst beseitigen lassen, sobald die Frist verstrichen ist.
Hat das schon jemand von euch getan? Mich nervt vor allem die Untätigkeit der Fa. Massa, des Verkäufers und der Kundenbetreuung.
" Der SUB Unternehmer spricht mit dem Hersteller, um weiteres Vorgehen zu besprechen ", diese Nachricht bekommt man wenn man einen Mangel anzeigt.
Bin mir auch nicht sicher, ob ich das Recht auf Ersatzmaßnahmen habe, obwohl wir Geld einbehalten haben.
Des Weiteren kann ich als Auftragnehmer auch nach der neuen Fassung der BGB vom Vertrag zurücktreten.
Was passiert dann mit dem Gewährleistungsanspruch. Der müsste doch entfallen, oder nicht?
Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Offizielles Mängelschreiben auf Juristen-Deutsch ist bereits verfasst.
HOLLIS