Grundschuldbestellung/Eintrag ins Grundbuch

Re: Grundschuldbestellung/Eintrag ins Grundbuch

Beitragvon PeterWurzel » Fr 5. Sep 2014, 20:49

Na prima. Da können wir die Hausstellung dieses Jahr abschreiben.
Das haut unseren kompletten Zeitplan um. Zur Einschulung nächsten Jahres müssen wir definitiv schon drin wohnen.
Die Grundschuld wurde ja bereits eingetragen. Aber wenn es auch noch daran liegt, dass die Grunderwerbssteuer gezahlt werden muss kommen wir um die 2-3 Monate Wartezeit also nicht rum.
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Re: Grundschuldbestellung/Eintrag ins Grundbuch

Beitragvon matthias300977 » Sa 6. Sep 2014, 12:00

Warum 2- bis 3 Monate warten. Wir hatten unsere Zahlanweisung der Grunderwerbssteuer innerhalb von 4 Wochen. Mann muss nur dem Notar etwas Druck machen und auch bei der Gemeinde nerven oder bei dem der das Verkauft hat.
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Re: Grundschuldbestellung/Eintrag ins Grundbuch

Beitragvon PeterWurzel » Sa 6. Sep 2014, 12:36

Tja, das war die Aussage vom Grundbuchamt.
Wir hatten mitte Juli den Kaufvertrag und die Grundschuldbestellung beim Notar unterschrieben.
2 Wochen später kam vom Grundbuchamt auch die Bestätigung, dass die Grundschuld in voller Höhe eingetragen wurde.
Zusätzlich die Vormerkung für uns.
Laut Gemeinde und Notar sollte es nur 6 Wochen dauern.

Als wir beim Grundbuchamt nachfragten, meinten die es fehle noch ein Schreiben der Gemeinde.
Sobald es dann da ist, dauert die eigentliche Eigentumsüberschreibeung ca. 2-3 Monate.

Allerdings habe ich in einem anderem Forum gelesen, dass sobald die Grundschuld drin steht und man den Notarvertrag hat man wohl auch bauen kann.

Tja, was stimmt nun. Die einen so die anderen so. Wir reichen jetzt erst einmal den Bauantrag ein dieser dauert ca. 4 Wochen. Eventuell ist in der Zeit ja schon was neues rausgekommen.
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Re: Grundschuldbestellung/Eintrag ins Grundbuch

Beitragvon schmidti77 » Sa 6. Sep 2014, 13:10

Wir haben im Oktober 2013 den Kaufvertrag für unser Grundstück beim Notar unterschrieben, ein Monat später die Grundschuld beurkundet. Die finanzierende Bank erhält eine Abschrift der Grundschuldbestellung. Daher weißdie, dass die Grundschuld eingetragen ist und hat somit ihre Sicherheit.

Durch die Auflassungsvormerkung ist der Käufer des Grundstücks abgesichert, denn es kann das Grundstück nicht ein zweites Mal verkauft werden. Die Auflassungsvormerkung kann auch nicht so einfach wieder gelöscht werden.

Wir sind bis heute noch nicht im Grundbuch eingetragen, das Haus steht und wir werden im November/Dezember diesen Jahres noch einziehen.

Also mach dir keine Sorgen.
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Re: Grundschuldbestellung/Eintrag ins Grundbuch

Beitragvon PeterWurzel » So 7. Sep 2014, 12:08

Na das hört sich doch toll an.
Danke für die Info und noch einen schönen Sonntag.
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