Liebe Forumteilnehmer,
wir hatten im Mai 2013 für ein MassaHaus Eco2 entschieden, und Vertrag mit 120cm Kniestock und 38° Dachneigung damals unterschrieben. Ich habe die Pläne für das Haus mit einem Kniestock von 0m. Da waren nicht so viele Maße drin.
Bevor ich an den Grundstück entschiede, gehe ich beim Bauamt mit einem Skizze. Die Skizze habe ich selber gemacht, weil ich von Massa noch nicht bekommte. Traufhöhe habe ich damals 4,3m insgesamt (auf meine Skizze) und erlaubt von Bauamt war nur 4m.
Ok, sagt Bauamt, die 0,3m wären kein Problem.
Und kaufen wir der Grundstück.
Beim Arhitect wirt festgestellt dass wir eine Traufhöhe von 4,8m haben, und wir können nicht durch Bauamt genehmigt kriegen. Das war für uns ein Schock, weil die Kniestock Höhe für uns von Anfang an ein Thema ist, und wir haben das auch geäußert, beim Verkäufer und alle.
Also, jetzt sind wir mit einem Haus mit Kniestock 40cm.
Mit die EG Höhe 24cm Absenkung wäre Kniestock dann 64cm.
Und Bauamt kann auch 20cm Abweichung erlauben, also Kniestock final 84cm.
Jetzt ist die Frage:
wie wird das beim Aufpreis berechnet?
bekomme ich Gutschrift für einem Kniestock 120cm oder 120+24cm?
werde ich für einem Kniestock 40 , 64 oder 84cm bezahlen?
Die Preise sind nur für den Arhiteck sichtbar und kann auch von Bauchgefühl mit die Zahlen spielen?
Für Antworten und Fragen wäre ich froh.
Danke für Lesen.
Liebe Grüße,
Ionut