Hallo,
wir sind jetzt kurz vor dem abschluss der Planungsphase.
Unteranderem wird im Bautanrag ja auch unserere Terrase vermerkt. In wie weit ist die größe dieser später für uns bindent?
Laut unsere Architekten können wir diese später so bauen wie wir wollen, unabhänig davon was im Bauantrag darüber zu finden ist. Hat er damit recht? Insbesondere da die Terrasse ehr größer wird als im Bauantrag.
Bis jetzt hab ich nur gefunden das Terrasen unter einer höhe von 1m genehmigungsfrei sind. Ich bin mir aber nicht sicher ob das immer noch gilt wenn da was offiziel eingereicht wurde beim Bauamt.