Terrassengröße

Terrassengröße

Beitragvon ReneW » So 7. Dez 2014, 10:40

Hallo,
wir sind jetzt kurz vor dem abschluss der Planungsphase.
Unteranderem wird im Bautanrag ja auch unserere Terrase vermerkt. In wie weit ist die größe dieser später für uns bindent?

Laut unsere Architekten können wir diese später so bauen wie wir wollen, unabhänig davon was im Bauantrag darüber zu finden ist. Hat er damit recht? Insbesondere da die Terrasse ehr größer wird als im Bauantrag.
Bis jetzt hab ich nur gefunden das Terrasen unter einer höhe von 1m genehmigungsfrei sind. Ich bin mir aber nicht sicher ob das immer noch gilt wenn da was offiziel eingereicht wurde beim Bauamt.
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Re: Terrassengröße

Beitragvon MS1606 » Mo 8. Dez 2014, 15:26

Hallo
Also wir haben damals beim Bauantrag die Terrassengröße mit angegeben... Weiß aber nicht, ob das so sein muss oder nicht...Ich denke wenn man sich vorab schon Gedanken darüber gemacht hat, kann man das doch mit rein schreiben... Genhmigt ist genehmigt...
Lg Sarah
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Re: Terrassengröße

Beitragvon ChRe » Mo 8. Dez 2014, 16:00

MS1606 hat geschrieben:Hallo
Also wir haben damals beim Bauantrag die Terrassengröße mit angegeben... Weiß aber nicht, ob das so sein muss oder nicht...Ich denke wenn man sich vorab schon Gedanken darüber gemacht hat, kann man das doch mit rein schreiben... Genhmigt ist genehmigt...
Lg Sarah



richtig. entscheidet das lieber sofort und lasst sie euch genauso genehmigen, wie ihr sie haben wollt. Wenn ihr eh schon für die Baugenehmigung zahlt, dann nutzt diese Gelegenheit. auch ein Architekt kann sich irren. Vor allem aber wenn ihr größer werden wollt als im Bauantrag angegeben, genügt es im Nachgang, dass eurem Nachbarn die Terasse nicht passt, die ihr ohne Genehmigung gebaut habt und schon wirds richtig ärgerlich und teuer. Nutzt die Chance des Bauantrags und reicht die Terasse gleich final ein!
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Re: Terrassengröße

Beitragvon ReneW » Di 9. Dez 2014, 14:57

Hallo
im Prinzip habt ihr ja recht. Nur sind wir eigentlich momentan noch nicht so richtig in der Lage unsere Terrasse zu planen. da wir uns mit der Vorstellungskraft wie viel Terrasse wir brauchen werden etwas scher tun.

Um da gewissheit zu haben habe ich heute bei unserer Bauaufsichtsbehörde angerufen:
Terrassen bis ein meter Höhe brauchen keine Genehmigung und können unabhängig von dem was im Bauantrag vermerkt ist gebaut werden. Entscheident ist nur das wir uns an unseren Bebauungsplan halten. Und da gibt es keine Probleme weil wir noch genug Luft für eine XXXXL Terrasse hätten :P
ReneW
 
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