Telia hat geschrieben:hier können Dir jetzt 10 Leute Ihre Meinung sagen, die aber wenig nutzen (es sei denn ein Rechtsanwalt würde sich äußern). Frag schriftlich bei Massa an, kannst ja vorher mit Deinem Berater dort vorab sprechen...
Das hat mit Rechtsanwälten überhaupt nichts zu tun. Sollte ein Vertrag unterschrieben worden sein, so wird es bei einer Kündigung von Seiten einer Partei, einen Schaden bei der anderen Partei hervorrufen und dieser muss abgegolten werden.
Es obliegt hier Massa, ob Sie einen Schadensanspruch gegenüber der anderen Partei geltend macht oder nicht. Vorbehalte können, sofern Sie korrekt formuliert sind, zu einer Minderung oder dem Wegfall eines Schadenersatzanspruchs führen. Ein einfaches Rucktrittsrecht reicht hierzu allerdings nicht aus.