Kontrollierte be-und entlüftung mit Wärmerückgewinnung

Kontrollierte be-und entlüftung mit Wärmerückgewinnung

Beitragvon Max270182 » Fr 1. Nov 2013, 12:31

Hab da mal eine Frage, und zwar geht es darum das wir einen Kredit mit der KFW-Bank haben, jetzt ist meine Frage ob es ein muss ist eine Kontrollierte be-und entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung einzubauen oder nicht. Solar müssen wir auf jeden fall verbauen das war so abgesprochen wegen dem Energieeffinziendem bauen.
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Re: Kontrollierte be-und entlüftung mit Wärmerückgewinnung

Beitragvon totherock » Fr 1. Nov 2013, 13:04

Hallo,
nein. Für den Kfw-Kredit braucht man keine Lüftungsanlage mit WRG. Nur weiß ich jetzt nicht, an was sich die Kfw orientiert.

Wenn die sich nämlich am Erneuerbaren Energien Wärme Gesetz (EEWärmeG) orientieren muss man das im Auge behalten. Die herkömmlichen zwei Panels auf dem Dach zur Unterstützung der Warmwasserbereitung reichen da nur noch für Häuser mit einer max. Wohnfläche von 116qm (Faustformel: Solarfläche muss min. 4% der beheizten Fläche sein). Ist das Haus größer muss man entweder ein drittes Solarpanel aufs Dach setzen oder es muss eine zusätzliche Alternative her. Hier bietet sich die Lüftungsanlage natürlich an. Da sie bei einem so dichten Haus durchaus Sinn macht. Man braucht ja einen gewissen Luftwechsel, nicht nur um der Schimmelbildung vorzubeugen, sondern auch um die Wärme im Haus zu transportieren und um für frische Luft zu sorgen, die noch Wärme aufnehmen kann.

Viele Grüße
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Re: Kontrollierte be-und entlüftung mit Wärmerückgewinnung

Beitragvon Max270182 » Fr 1. Nov 2013, 16:25

Hallo totherock

Erstmal danke für deine Antwort.

Die KFW-Bank hatte uns nur geschrieben das wir 2 Solarzellen auf das Dach machen sollen das würde reichen. Haben aber allerdings eine Wohnfläche von ca 150 quadratmeter. ?!?

Jetzt habe ich aber vom Architekten die Pläne und alle anderen Sachen bekommen zum für das Bauamt, da habe ich jetzt gesehen das der Architekt bei Abluft mit Wärmerückgewinnung einen Hacken dran gemacht hat.

Grüße
Max270182
 
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Re: Kontrollierte be-und entlüftung mit Wärmerückgewinnung

Beitragvon Maerzke » Fr 1. Nov 2013, 18:45

Das mit dem Solar ist absoluter Käse und hat nix mit der KfW Förderung zu tun.!
Wir haben auch KfW Kredit in voller Höhe in Anspruch genommen und haben kein Solarpanell auf dem Dach, wir werden die Sonnenseite mit Photovoltaik zupflastern.

KfW Standart heißt das die Häuser einen gewissen Standart des Energieparens erfüllen müssen!

Siehe Wikipedia!
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Re: Kontrollierte be-und entlüftung mit Wärmerückgewinnung

Beitragvon Max270182 » Fr 1. Nov 2013, 19:01

Und warum erzählen die einem dann so einen Mist?
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Re: Kontrollierte be-und entlüftung mit Wärmerückgewinnung

Beitragvon MelanieK » Mo 4. Nov 2013, 10:07

Maerzke hat geschrieben:Das mit dem Solar ist absoluter Käse und hat nix mit der KfW Förderung zu tun.!
Wir haben auch KfW Kredit in voller Höhe in Anspruch genommen und haben kein Solarpanell auf dem Dach, wir werden die Sonnenseite mit Photovoltaik zupflastern.

KfW Standart heißt das die Häuser einen gewissen Standart des Energieparens erfüllen müssen!

Siehe Wikipedia!

Richtig, auschlaggebend ist der Verbrauch des Hauses. Wie du ihn einsparst ist wurscht.
Musst das via Energiepass nachweisen. Könnte aber sein, dass man mindestens eine Regenerative Energiequelle nutzen muss. Solar (Wasser oder Strom), Wind, Erdwärme etc etc. Weiß ich aber nicht genau.

Edit:

Grad gefunden, hat aber nichts mit KFW zutun. Sondern eine allgemeine Pflicht:

Eigentümer von Neubauten mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m² sind verpflichtet, den Wärme- (oder Kälte)-Energiebedarf im nach verwandter Energieart unterschiedlichen Umfang aus erneuerbaren Energien zu decken (Nutzungspflicht nach § 3 Abs. 1 EEWärmeG). Erfasst wird der gesamte Energiebedarf eines Gebäudes, ausgenommen sind bestimmte Gebäude wie Ställe, fliegende Bauten, offene Hallen aber auch Kirchen. Ausgenommen sind ebenfalls Gebäude, die Teil einer Anlage sind, die nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz emissionshandelspflichtig sind. Der Energiebedarf ist anhand der gleichen Vorschriften, die auch der Energieeinsparverordnung (EnEV) zugrundliegen, zu errechnen. Als erneuerbare Energien im Sinne des Gesetzes gelten die Geothermie, Umweltwärme, solare Strahlungsenergie und Biomasse (§ 2 Abs. 1). Bei Verwendung dieser Energien muss deren Anteil am Gesamtverbrauch mindestens betragen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-W%C3%A4rmegesetz
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Re: Kontrollierte be-und entlüftung mit Wärmerückgewinnung

Beitragvon Max270182 » Mi 6. Nov 2013, 17:32

Danke für die antwort
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