Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer

Beitragvon Kristy » Fr 28. Sep 2012, 13:58

Hallo!
Wir haben Ende März unseren Hausvertrag unterschrieben und im Juni das Grundstück von der Gemeinde gekauft. Das Finanzamt wollte von uns wissen, ob es geplant ist, das Grundstück zu bebauen, mit welcher Firma und ob schon ein Werksvertrag und eine Baugenehmigung besteht.
Ich habe habe ehrlich geantwortert, dass wir das Grundstück mit massa mit einem Einfamilien-Haus bebauen wollen und das es schon eine Baugenehmigung gibt.
Hab ich da jetzt einen riesen Fehler begangen, indem ich ehrlich war?
Das Finanzamt hat die Grunderwerbsteuer jetzt für Haus und Grundstück veranlagt, obwohl wir beides unabhängig voneinander gekauft haben.
9000 Euro würde uns dieser Fehler kosten.
LG Kristin
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Re: Grunderwerbsteuer

Beitragvon SAPIMA » Fr 28. Sep 2012, 14:28

Hallo,

wobei Massa ja sagt wenn die beiden sachen getrennt von einander erworben werden man eigentlich ja nur auf das Grundstück die Grunderwerbsteuer zahlen muss.
Bin mal gespannt welche Erfahrungswerte andere haben. Denn wir haben das noch vor uns und wäre gerne gut Informiert! Wie Ihr schon sagt 9000€ hat keiner zuviel.eige ntlich eine Frechheit, was sagt denn massa dazu?

Gruß
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Re: Grunderwerbsteuer

Beitragvon curfew » Fr 28. Sep 2012, 15:01

Hallo Kristy,
bei solchen Sachen ist es gut, sich mit jemandem vorher zusammenzusetzen, der ein wenig Ahnung hat.
Wenn es um Steuern/FA geht, dann ist damit nicht zu spaßen.

Der Fehler war nicht das Erwähnen der Baugenehmigung, sondern wohl, wie Du in einem anderen Thread erwähnt hast, die Erwähnung des Werkvertrags -- der mit dem Grundstückskauf nicht zusammenhängt (und auch kein Werkvertrag mit einem Bauträger ist, der das Grundstück verkauft hat).
In einigen Fällen wurde allerdings alleine die zeitliche Nähe von Grundstückskauf und Bebauung als Indiz gewertet, daß ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.

Du wirst das Ganze auch nicht telefonisch lösen/ändern können. U. U. brauchst Du rechtliche Hilfe dazu. Zahlen wirst Du zuerst einmal in der gesetzten Frist müssen, sonst gibt es noch größeren Ärger.
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Re: Grunderwerbsteuer

Beitragvon Kristy » Fr 28. Sep 2012, 15:21

Aber weder Massa noch unser freier Finanzierungsberater haben uns auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Selbst die Finanzierungsbank hat unsere Eigenkapitalleistung mit 3000 Euro für Grunderwerbsteuern und Notar festgelegt. Und nicht 9000 Euro.
Dann hätten wir ja auch ein Haus kaufen können....
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Re: Grunderwerbsteuer

Beitragvon curfew » Fr 28. Sep 2012, 15:52

Kristy, von diesem Thema wissen viele nichts oder sie wollen es besser gar nicht erwähnen, daß es da Probleme geben könnte.
Es ist auch noch nicht allzu lange her, daß die staatlich genehmigten RR (c) hier eine Einnahmequelle entdeckt haben, vielleicht so vier oder fünf Jahre. Vorher war das alles gar kein Thema.
Auch unser Notar, dem ich diesen Schrieb vorlegte, hatte zwar schon davon gehört, aber noch nie "live" einen gesehen.

Ich würde hier wirklich einen RA zuziehen, der in Richtung Bau und oder Steuer ein wenig beschlagen ist und ihn etwas formulieren lassen. Hier geht es m. M. nach um die Definition Werkvertrag.

Nochwas wichtiges: versäumt die Frist zum (schriftlichen!) Einspruch nicht, sonst ist wohl eh Ende Banane.
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Re: Grunderwerbsteuer

Beitragvon Kristy » Fr 28. Sep 2012, 16:20

Also unser Finanzierer hatte ganz kurz (er war im Gespräch) angedeutet, dass wir uns keine Sorgen machen sollten, da das Finanzamt da öfters Probleme deswegen machen würde, dass wir aber Einspruch erheben und es dann glatt laufen würde. Das sei ein altes Problem und manchmal würde das Finanzamt etwas falsch interpretieren (wahrscheinlich den Werksvertrag).
Es geht mir aber jetzt schon ein bisschen besser...
mal sehen, wenn es was neues gibt, sag ich bescheid.
LG Kristin
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Re: Grunderwerbsteuer

Beitragvon Brabbel » Sa 29. Sep 2012, 17:48

Hallo,
Grunderwerbsteuer ist immer auf das Grundstück selber oder ihr kauft Grundstück und Haus von einem Bauträger so kenne ich es nur.
Der % Satz wurde aber erhöht ab Oktober 12 so wie ich weiß.
Denke da liegt ein Fehler vor, denn Grundstück ist ja unbebaut gekauft worden und daher zahlst du auch nur auf den Kaufpreis vom Grundstück.
Brabbel
 
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Re: Grunderwerbsteuer

Beitragvon Kristy » Sa 29. Sep 2012, 17:56

Ja, unser Finanzierungsberater meinte, es läge ein Fehler vor! Wir rufen am Montag direkt beim Finanzamt an und versuchen, mit dem Herrn direkt die Grunderwerbssteuer neu auszurechen und dann direkt zu überweisen, damit das alles nicht noch länger dauert. Dann soll er uns den Bescheid und den Beleg zusenden. Hoffe, der Herr vom Finanzamt hat am Montag einen guten Tag :-)
Und wenn wir dann noch eine Bescheinigung von unserem Notar bekommen, dann könnten wir auch ohne Grundbucheintrag schon anfangen :-)
Hoffentlich wird alles gut!
LG Kristin
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Re: Grunderwerbsteuer

Beitragvon curfew » Sa 29. Sep 2012, 19:33

Kristy hat geschrieben:Wir rufen am Montag direkt beim Finanzamt an und versuchen, mit dem Herrn direkt die Grunderwerbssteuer neu auszurechen und dann direkt zu überweisen, damit das alles nicht noch länger dauert. Dann soll er uns den Bescheid und den Beleg zusenden.


Kristy, ich will Dich nicht entmutigen, aber das kannste knicken! Du hast es mit einer Behörde zu tun, und noch dazu mit einer, die Dein Geld will. Das Finanzamt verhandelt nicht, da geht es um Gesetze, Termine und Fälligkeiten.

]Verfasse um Himmelswillen den schriftlichen Einspruch und werf ihn fristgerecht ein.. Ihr habt sonst gelitten. Telefonisch zählt nicht die Bohne. Und dann laß Dich erst einmal von jemand beraten, der das kann. Und noch ein Tip, rede nicht zu viel am Telefon (ich würde überhaupt nicht telefonieren). Beamte haben ein langes Gedächtnis und wenn Du die Terminologie nicht beherrschst, ist das Kind ganz schnell in den Brunnen gefallen.
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Re: Grunderwerbsteuer

Beitragvon eitschpi » Mo 1. Okt 2012, 13:16

Ich kann mich curfew nur anschliessen: bitte nichts telefonisch besprechen, alles nur schriftlich und das auch unbedingt termingerecht.

Nun zum Problem: GrdErwSt auf einen Werkvertrag ist nur zu leisten, wenn der Grundstückkauf und der Vertrag über den Bau ein "einheitliches Vertragswerk" bilden. Das ist nur dann der Fall, wenn das Zusammenwirken auf der Veräußererseite für den Erwerber objektiv erkennbar ist. Dazu gibt es ein Urteil des FG Düsseldorf vom 23.11.2011: 7 K 417/10 GE

Investiere lieber 200 - 300 € für einen Einspruch bei einem Fachanwalt oder Steuerberater als dem Finanzamt 9.000 € in den gierigen Rachen zu schieben.

LG
Sabine
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