von DougHeffernan »
Do 27. Aug 2020, 13:53
Alles was zuviel war habe ich bei EbayKleinanzeigen verkauft oder zusätzlich in die Wände als Schalldämmung. Ist also kein Problem.
Die grünen Platten sind Feuchtraumplatten. In einem normalen Haus gibt es aber keine Feuchträume.
Dazu:
Fast regelmäßig werden häusliche Toiletten, Duschen und Bäder als Nass- oder Feuchträume bezeichnet und die damit einhergehenden Ausführungen aus diversen Normen, Regelwerken und Richtlinien der Materiallieferanten verlangt. Hier bedarf es einmal einer grundsätzlichen Betrachtung.
Die Raumdefinition
Während in früheren Jahren die Definition von Nass- und Feuchträumen nicht so ganz eindeutig war, ist nun in den Regelwerken Klarheit geschaffen worden, wann es sich um einen solchen Raum handelt.
Eindeutig handelt es sich bei Küchen, Duschen, Toiletten und Bädern im häuslichen Bereich nich um Feucht- oder Nassräume.
Bereits nach DIN 4108, Teil 3 (1981) gehören ganz allgemein häusliche Küchen und Bäder, wie Wohn- oder Büroräume, sinngemäß zu den „trockenen Räumen“, da bei üblicher Nutzung durch Heizen und Lüften die mittlere, relative Luftfeuchte hier nicht wesentlich höher ist, als in Wohnräumen sonst üblich.
Auch im Kommentar zur 1990 erschienen DIN 68800, Holzschutz, stellt Herr. H. Schulze fest, dass private Bäder, egal ob in einem Holzhaus oder Massivhaus, heute bei üblicher Nutzung nicht mehr als „Feuchträume“, geschweige denn als „Nassräume“ bezeichnet werden können. Bei sachgerechter Nutzung sind die anzutreffenden Klimabedingungen mit denen in Wohnräumen weitgehend identisch.
Auf Grundlage der DIN 68800 handelt es sich erst bei einer langfristigen bzw. permanenten Dauerluftfeuchtigkeit oberhalb 70 % um Feuchträume.
Eine noch klarere Definition findet sich nun in der Neuauflage der DIN 18195, Bauwerksabdichtungen, Teil 5, Ausgabe 8.2000. Hier wird der Anspruch an die Konstruktion bzw. Abdichtung auf die Beanspruchungsart abgestellt.
In der Fläche wird von zwei unterschiedlichen Beanspruchungen ausgegangen und zwar:
Mäßig beanspruchte Flächen sind danach unter anderem unmittelbar spritzwasserbelastete Wand- und Fußbodenflächen in Nassräumen des Wohnungsbaus, soweit sie nicht durch andere Maßnahmen hinreichend gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt sind.
Zu den hoch beanspruchten Flächen zählen unter anderem durch Nutz- oder Reinigungswasser stark beanspruchte Fußboden und Wandflächen, wie Schwimmbäder, öffentliche Duschen, gewerbliche Küchen etc.