Grunerwerbsteuer

Re: Grunerwerbsteuer

Beitragvon babydoom80 » Mo 17. Aug 2015, 13:27

In dem Urteilsfall beim Bundesfinanzhof kaufte der Kläger ein unbebautes Grundstück von seiner Hausbank. Der Vertrag wurde von einer Immobilienfirma vermittelt, an der die Bank beteiligt war. Einige Wochen später beauftragte der Kläger eine Baufirma mit der Bebauung des Grundstücks. Zwischen der Immobiliengesellschaft, die den Kauf vermittelt hatte und der Baufirma gab es einen Vermittlungsvertrag, nachdem die Immobilienfirma für die Vermittlung der Bebauung eine Provision von der Baufirma zusteht.

Das Finanzamt behandelte diesen Vorgang als einheitliches Vertragswerk und verlangte für das noch nicht vorhandene Gebäude Grunderwerbsteuer. Die angebliche Unwissenheit des Klägers schützte nicht vor Erhebung der Gebäude-Grunderwerbsteuer.

Tipp: Die einzige Möglichkeit, keine Grunderwerbsteuer auf ein noch nicht vorhandenes Gebäude bezahlen zu müssen, besteht, wenn zwischen dem Verkäufer des unbebauten Grundstücks und der Baufirma keinerlei Verbindungen bestehen. Sobald das Finanzamt eine Verbindung wittert, wird ein einheitliches Vertragswerk angenommen. dhz
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Re: Grunerwerbsteuer

Beitragvon Scholzi » Mo 17. Aug 2015, 13:36

Also wir hatten ebenfalls unseren Hausvertrag vor dem Grundstückskauf abgeschlossen.

Das Grundstück wurde erst 3 Monate später gekauft.

Trotzdem haben wir nur auf das Grundstück Grunderwerbsteuer gezahlt.

Macht euch keinen Kopf, wenn ihr belegen könnt, dass a nicht gleich b ist,
dann zahlt ihr auch nur einzeln...
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Re: Grunerwerbsteuer

Beitragvon EmClau » Mo 17. Aug 2015, 13:42

@maria2512:

Seit ihr sicher, dass es dem Finanzamt in eurem Fall um die Grunderwerbsteuer geht und nicht schon um die Berechnung der normalen Grundsteuer? Auch in diesem Fall bekommt man einen Fragebogen und muss Baupläne, technische Ausstattung (z.b. Heizung), umbauter Raum usw. angeben.

Viele Grüße
Claudia
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Re: Grunerwerbsteuer

Beitragvon Maria2512 » Mo 17. Aug 2015, 14:55

@Claudia:

Nein, es geht um die Frage, ob ein einheitliches Vertragswerk besteht und ob ggf. Grunderwerbssteuer für das Haus fällig wird. Die Grundsteuer zahlen wir schon, das ist kein Problem.

Wir können ja auch nachweisen, dass der Grundstücksverkäufer völlig autark ist und mit Massa oder anderen Bauträgern überhaupt nichts zu tun hat. Es wurde uns auch nichts vermittelt oder so. Alles schön getrennt voneinander, das wollten wir ja auch so, damit wir nur Grunderwerbssteuer auf das Grundstück zahlen müssen.

Komisch nur, dass die 6 Monate nachdem wir die Grunderwerbssteuer für das Grundstück gezahlt haben nochmal mit so einem Fragebogen kommen.... tz tz tz....
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Re: Grunerwerbsteuer

Beitragvon PeterKristina » Mo 17. Aug 2015, 16:55

Ja wir können es belegen... Die Verkäuferin ist eine Privatperson es besteht keine Verbindung zu Massa !!
Morgen geht unser Einspruch in die Post. Der Notartermin war am 25. April und im Juni kam direkt der Fragebogen.
Ich halte euch auf dem Laufenden was raus kommt!
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Re: Grunerwerbsteuer

Beitragvon PeterKristina » Mo 17. Aug 2015, 16:59

lifestyle1 hat geschrieben:Wann muss man ca. mit der Post vom Finanzamt rechnen? Haben vor 2 Monaten unser Grundstück gekauft.


Wir hatten unseren Notartermin im April und im Juni kam der Fragebogen
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Re: Grunerwerbsteuer

Beitragvon Christina » Sa 22. Aug 2015, 22:42

und steht da wirklich drin, dass das FA wegen GrundERWERBsteuer und nicht wegen Grundsteuer anfragt? Die Grunderwerbsteuer zahlt man mE nur nach Kauf von Grunderwerb, sei es nur Grundstück oder Haus mit Grundstück. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung, dass der Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.
Die Grundsteuer zahlt der Eigentümer dann anschließend als laufende Kosten.
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Re: Grunerwerbsteuer

Beitragvon PeterKristina » Mo 24. Aug 2015, 11:18

Christina hat geschrieben:und steht da wirklich drin, dass das FA wegen GrundERWERBsteuer und nicht wegen Grundsteuer anfragt? Die Grunderwerbsteuer zahlt man mE nur nach Kauf von Grunderwerb, sei es nur Grundstück oder Haus mit Grundstück. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung, dass der Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.
Die Grundsteuer zahlt der Eigentümer dann anschließend als laufende Kosten.



ähm...ja Festsetzung für die Grunderwerbsteuer....:-)

Und auch mit 12.000 Grundsteuer wäre ich nicht einverstanden :shock:
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Re: Grunerwerbsteuer

Beitragvon ChRe » Mo 24. Aug 2015, 11:47

auch bei uns war es so: wir haben das Grundstück bezahlt und unterschrieben, nachdem wir den Vertrag bei Massa unterschreiben hatten (mit Vorbehalt und das GS war auch schon reserviert).

Bis wir beim Notar einen Termin ergattern konnten, waren wir schon lange am Planen des Hauses. Das tut aber nix zur Sache: das Grundstück wurde unbebaut gekauft und noch dazu nicht vom Bauträger und damit berechnet sich die GS nur nach dem GS-Wert. Und wie mein vorredner schon schreibt: Bevor man die GES nicht überwiesen hat, tragen die einen nicht ins Grundbuch ein ;)

vG
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Re: Grunerwerbsteuer

Beitragvon Hauslebauer » Fr 28. Aug 2015, 07:59

Wir haben auch ganz normal den Bescheid nur auf das Grundstück erhalten. Am 16.07.15 gekauft und Heute kam der Bescheid.
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